Beiträge von bassinus

    Also gilt kein Wohnraummietrecht nach §§549 ff BGB?
    MMh, also muss man das eher Hotelähnlich sehen? Nimm es oder lass es?

    Ähm, nein, meinen Frust abzulassen hatte ich nicht vor. Eher ähnliche Urteile zu finden und vllt. einen brauchbaren Rechtsrat. Und dort sich Luft machen nützt leider nichts. Das Problem, wir sind Kurzzeitstudenten. Eigene WGs gründen scheidet aus. In den richtigen staatlichen Wohnheimen dürfen wir uns nicht bewerben, da diese Plätze vom Studentenwerk Stuttgart in erster Linie an Langzeitstudenten vermietet werden und uns somit nur das private Wohnheim bleibt. Also an der Situation kann man nichts ändern, da wir kein "Sprachrohr" haben. Sei es wie es ist, ich wollte lediglich wissen ob diese Praxis mit dem Einzug rechtlich in Ordnung geht. Aber dies scheint wohl der Fall zu sein, nach der Überlegung: "Wohnheime entsprechen keinem Mietwohnverhältnis"

    Und wegen 10€ geh ich natürlich auch nicht vor Gericht ;)

    Also wenn es mir möglich wäre, würde ich nichmal 258€ für dieses 12m² Dreckloch bezahlen, aber wir sind da leichte Beute ^^ Und ja, ich werde die 10€ auch bezahlen, weil ich früher rein muss.

    Nein, es wird ein Einzugstermin für alle Studenten geben. Da das Studium am 11.01. erst beginnt, wird die Wohnheimverwaltung wie letztes Jahr auch um den Dreh den Einzugstag machen.

    Ich glaube eben nich das ich 1/31 darf, den er würde mich ja für 10€ extra, eher einziehen lassen! Nur genau gegen diese Konstellation hab ich ich irgendwie was.

    Schließlich nehm ich mir ja auch keine Mietwohnung, der Vermieter sagt ihm passt der 13. als Einzug ganz gut, wenn ich eher rein will muss ich 50€ verwaltungsgebühr zahlen, weil er dann einen Mitarbeiter los schicken muss. Kürzen darf ich nicht, da es ja nicht am Vermieter, sondern an mir liegt. Wenn ich wollte, könnte ich ja eher einziehen. Somit liegt der Hinderungsgrund nich am Vermieter.

    Und Urteile, natürlich nur wenn jmd sowas ma eingefallen wäre :D Bei meiner Recherche habe ich darüber nämlich nichts gefunden.

    Und nein, mir geht es wirklich nicht um die 10€, sondern wie mit den Kurzzeitstudenten umgegangen wird.

    Ändert nichts an der Ausgangsfrage:

    Muss ich es zahlen und ist es gerechtfertigt? Und wenn mir der Vermieter einen späteren Einzugstermin als den vertraglichen regelrecht vorgibt, muss ich dann die "Vorzeit" zahlen?

    Urteile?

    Also ich ziehe ab Januar wieder in ein Studentenwohnheim. Da scheinen ja, lt. Vermieter, immer besondere Gesetze zu gelten. Zumindest verhält er sich so ;)

    Zum Problem:

    Mietvertrag ab 1.1.2012 bis 30.06.2012.
    Mietpreis pro Monat 258 € für Studenten unter einem Jahr.
    Ein Einzugstermin wurde bisher nicht bekannt gegeben, auch auf Nachfrage nicht. Das STudium beginnt am 11.01.2012, aber ich würde gern ab 05.01.2012 bereits einziehen, da ich das Wochenende für Studiumsvorbereitung nutzen möchte/muss. Da steht doch aber tatsächlich im Mietvertrag:
    § 20 ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN
    Der Vermieter hat die Wohnheime nach dem
    Kostendeckungsprinzip (kostendeckende Mieten) zu
    bewirtschaften.Dies bedeutet,dass die Verwaltungskosten auf ein minimum zu beschränken
    sind. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand soll daher nicht
    von der Allgemeinheit getragen werden, sondern von
    den Verursachern. Aus diesem Grund vereinbaren die
    Parteien folgende pauschale Gebühren:
    verschiedene, unter anderem: 10,00€ Gebühr für einen Sondertermin für den Ein- oder Auszug.

    Im Vorjahr war ein anderer Besitzer des Wohnheimes bekannt, ohne diese Vereinbarungen, da war der Einzugstermin erst am 10.

    Ich mein, ich zahl ab 01.01.2012 für einen ganzen Monat Miete, wenn der Einzugstermin erst am 10. ist, bezahl ich ein Drittel Miete umsonst ... und wenn ich das nicht will, soll ich 10€ extra für einen Sondereinzugstermin bezahlen.

    Das stößt irgendwie gegen mein Rechtsempfinden. Und kann so doch auch nicht richtig sein?

    Für Antworten, gern auch Qualifizierte, wäre ich dankbar!

    Grüße

    Kevin

    PS: http://www.haus-athena.de/rules.php?PHPS…dfded82de190abe
    kompletter Mietvertrag

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