Also gilt kein Wohnraummietrecht nach §§549 ff BGB?
MMh, also muss man das eher Hotelähnlich sehen? Nimm es oder lass es?
Ähm, nein, meinen Frust abzulassen hatte ich nicht vor. Eher ähnliche Urteile zu finden und vllt. einen brauchbaren Rechtsrat. Und dort sich Luft machen nützt leider nichts. Das Problem, wir sind Kurzzeitstudenten. Eigene WGs gründen scheidet aus. In den richtigen staatlichen Wohnheimen dürfen wir uns nicht bewerben, da diese Plätze vom Studentenwerk Stuttgart in erster Linie an Langzeitstudenten vermietet werden und uns somit nur das private Wohnheim bleibt. Also an der Situation kann man nichts ändern, da wir kein "Sprachrohr" haben. Sei es wie es ist, ich wollte lediglich wissen ob diese Praxis mit dem Einzug rechtlich in Ordnung geht. Aber dies scheint wohl der Fall zu sein, nach der Überlegung: "Wohnheime entsprechen keinem Mietwohnverhältnis"
Und wegen 10€ geh ich natürlich auch nicht vor Gericht ![]()