War die NK-Abrechnung hier verjährt oder nicht?

  • Hallo,

    es geht um die Nebenkostenabrechnung für 2009 (NK09) dessen Abrechnungszeitraum immer zum 31.12. ist.

    Die Nebenkostenabrechnung hätte also zum 31.12.10 eingehen müssen damit der Vermieter noch Ansprüche geltent machen kann.

    Am 12.12.10 kamen erst die Heizungsableser um die Werte abzulesen (kein Funk müssen dazu in die Wohnung) um diese für die NK09 an den Vermieter zu geben. Die NK09 kam erst im Januar 2011 und somit ja eigentlich nicht fristgerecht. Ist dies jetzt aber kein verschulden des Vermieters sonder der Heizungsablesefirma und somit doch fristgerecht zugestellt? Ich meine er hätte die Ablesung ja auch für früher beantragen können oder hat er damit nichts zu tun und es ist wirklich nicht sein verschulden das er die Werte erst so spät bekam und deswegen auch die NK09 erst so spät erstellen konnte.

    Ich hoffe Ihr könnt mir das ein wenig erklären und falls er seinen Anspruch selbst verschuldet so spät gestellt hat, kann man dann die gezahlten NK09 noch zurück verlangen?

    Gruss
    Strandarbeiter

  • Zitat von Strandarbeiter


    es geht um die Nebenkostenabrechnung für 2009 (NK09) dessen Abrechnungszeitraum immer zum 31.12. ist.
    Die Nebenkostenabrechnung hätte also zum 31.12.10 eingehen müssen damit der Vermieter noch Ansprüche geltent machen kann.

    Goldrichtig!

    Zitat

    Am 12.12.10 kamen erst die Heizungsableser um die Werte abzulesen (kein Funk müssen dazu in die Wohnung) um diese für die NK09 an den Vermieter zu geben.

    Das geht nicht. Demnach wären die Werte für 2 Jahre (2009 + 2010)abgelesen worden.


    Zitat

    Die NK09 kam erst im Januar 2011 und somit ja eigentlich nicht fristgerecht. Ist dies jetzt aber kein verschulden des Vermieters sonder der Heizungsablesefirma und somit doch fristgerecht zugestellt?

    Das ist ein Verschulden des Vermieters. Er hatte fast ein Jahr Zeit um sich seiner Verpflichtung zu einer fristgerechten Abrechung zu kümmern. Für Versäumnisse der Ablesefirma müssen Sie nicht gerade stehen, da Sie zu dieser in keiner Geschäftsbeziehung stehen.

    Zitat

    Ich hoffe Ihr könnt mir das ein wenig erklären und falls er seinen Anspruch selbst verschuldet so spät gestellt hat, kann man dann die gezahlten NK09 noch zurück verlangen?

    Das wäre vielleicht möglich, würde aber dann nur zu einer professionellen Hilfe raten

  • Ich würde mich noch einmal schlau machen, was da gelaufen ist. Die Werte für die Abrechnung 2009 können nicht Ende Dezember 2010 erhoben werden. Da stimmt etwas nicht, daher gebe ich keine Antwort, was falsch oder richtig ist.

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