Beiträge von Strandarbeiter

    Den Nachbarn kenne ich schon länger und wir verstehen uns gut. Ich will ihm deshalb ja kurzfristig mit dem Strom aushelfen. Die paar Euro Mehrkosten für diese kurze Zeit verkrafte ich ohne Probleme. Am Montag wird der Anschluss umgemeldet und läuft auf eine andere Person.

    Wie ich Ihrer Antwort entnehme darf ich also meinen Strom an den Nachbarn von Rechtswegen abgeben. Nur da der Hausmeister das Kabel untersagt hat muß ich es wohl entfernen.

    Welche Konsequenzen würden denn entstehen wenn ich das Kabel bestehen lasse?

    Mein Nachbar hat über das WE seine Tochter (6 Jahre) da und ich lasse deshalb das Kabel angeschlossen trotz untersagung des Hausmeisters. Spätestens am Mo. oder Di. ist ja der Anschluss umgemeldet und wieder frei für die Wohnung.

    Hallo,

    mein Nachbar hat mich gefragt ob er von mir übers WE erstmal Strom haben könnte da bei ihm gesperrt worden ist. Am Mo. will er dann wohl den Zähler für seine Wohnung erstmal über jemand anderen laufen lassen bis er die Rechnung abbezahlt hat.

    Darf ich ihm vom Gesetz her den Strom geben?
    Ich finde bei meinem Stromanbieter nichts in den AGB was besagt das weitergabe an Dritte verboten sei.

    Da mein Nachbar über mir wohnt haben wir ein Kabel was für Baustellen gedacht ist durchs Fenster nach oben gelegt. Die Fenster bleiben auf Kipp damit das Kabel nicht eingeklemmt wird und es ist ein durchgängiges Kabel. Er braucht den Strom nur für den Kühlschrank und für den TV und eine Stehlampe.

    Jetzt war der Hausmeister hier hat das Kabel gesehen und hat mir gesagt das ich das nicht darf und es strafbar ist. Der Hausmeister ist nicht gut auf den Nachbarn zu sprechen daher weiß ich seine Aussage nicht einzuschätzen.

    Darf ich also das Kabel noch oben legen oder nicht?
    Muß ich den Vermieter informieren bzw. muß er das erst erlauben?

    Ich hoffe Ihr könnt mich aufklären weil ich trotz einiger Suche im Netz nicht wirklich schlau geworden bin ob dies erlaubt ist oder nicht.

    Hallo,

    es geht um die Nebenkostenabrechnung für 2009 (NK09) dessen Abrechnungszeitraum immer zum 31.12. ist.

    Die Nebenkostenabrechnung hätte also zum 31.12.10 eingehen müssen damit der Vermieter noch Ansprüche geltent machen kann.

    Am 12.12.10 kamen erst die Heizungsableser um die Werte abzulesen (kein Funk müssen dazu in die Wohnung) um diese für die NK09 an den Vermieter zu geben. Die NK09 kam erst im Januar 2011 und somit ja eigentlich nicht fristgerecht. Ist dies jetzt aber kein verschulden des Vermieters sonder der Heizungsablesefirma und somit doch fristgerecht zugestellt? Ich meine er hätte die Ablesung ja auch für früher beantragen können oder hat er damit nichts zu tun und es ist wirklich nicht sein verschulden das er die Werte erst so spät bekam und deswegen auch die NK09 erst so spät erstellen konnte.

    Ich hoffe Ihr könnt mir das ein wenig erklären und falls er seinen Anspruch selbst verschuldet so spät gestellt hat, kann man dann die gezahlten NK09 noch zurück verlangen?

    Gruss
    Strandarbeiter

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