Brauche Dringend Hilfe!!! Sat-Anlagen Problem

  • Hallo,
    also es geht um folgendes Problem.
    Im Jahr 2007 sind wir in diese Mietwohnung eingezogen.
    Eine Satellitenantenne war auf dem Dach bereits vorhanden und wurde von unseren Vormietern genutzt.

    Nach dem wir die Mietwohnung im Jahr 2007 übernommen haben, haben wir die Satellitenantenne ebenfalls benutzt.

    Letzte Woche haben wir dann von der Hausverwaltung einen Brief erhalten, in dem uns eine Frist bis Ende des Monats gesetzt wird, die Sat-Antenne zu entfernen und dass wir die Kosten für eventuelle Dachschäden zu tragen haben.

    Aber die Sat-Antenne wurde nicht von uns angebracht. Ich habe dies der Hausverwaltung mitgeteilt, aber diese schenkt uns keinen Glauben. Ihrer Meinung nach hat der Vermieter eine Anbringung nie zugestimmt.

    Was soll ich jetzt tun?

    Die Sat-Schüssel war bereits angebracht und wir haben die Anlage einfach genutzt, aber mit Zustimmung des Vermieters.
    Plötzlich kann sich dieser an nichts mehr erinnern.

    Ich meine, es muss doch auffallen, wenn jemand eine Sat-Anlage auf dem Dach des Hauses anbringt in 80 Meter Höhe.

    Wie soll ich vorgehen?
    Muss ich die Sat-Anlage abbauen?
    Und die Kosten übernehmen, obwohl es nicht meine ist???
    Wäre euch sehr dankbar

  • Ich sehe es so: Ihr seit in die Wohnung eingezogen und habt den vorhanden Anschluss (Sat-Buchse) genutzt. Wo die Schüssel hängt und wer sie dort angebracht hat, ist erstmal nicht euer Problem.
    Ihr habt die Wohnung also mit vorhandenem Sat-Anschluss angemietet.

    Anders würde es nur aussehen, wenn ihr entweder mit dem Vormieter eine Vereinbarung getroffen hättet, dass ihr die Sat-Schüssel von ihm übernehmt (in dem Fall hätte ich mir aber die Vermietererlaubnis vom Vormieter übergeben lassen) oder aber dass der Vermieter (z.B. im Übergabeprotokoll) vermerkt, dass die Sat-Schüssel nicht mitvermietet wurde.

    Gäbe es denn noch eine Alternative? Wie wäre euer TV-Empfang, wenn der Vermieter SEINE Sat-Schüssel nun entfernt? Gäbe es noch Kabelanschluss? Ihr bräuchtet dann ja auch evtl. neue Empfangsgeräte(?).

  • Hallo, danke dir für die schnelle Hilfe.
    Also Alternativen gibt es.

    Aber die Absprache erfolgte alles mündlich damals.
    DIe Sat-Anlage wurde von den Vormietern angebracht, mit den wissen der Hausverwaltung.

    Wir wären auch bereit, diese zu entfernen, aber nicht bereit, die Kosten für eventuelle Dachschäden zu übernehmen, da nicht wir die Sat-Schüssel angebracht haben.

    Und genau das will die Hausverwaltung, dass wir die Kosten übernehmen.

  • Muss der Vermieter nicht nachweisen, dass wir die Sat-Schüssel angebracht haben?Die Vermieterin ist immer im Haus, mindestens 3 mal die Woche.

    So etwas muss ja auffallen. Man kann ja nicht so ebend eine Sat-Schüssel ans Dach anbringen...

  • Zitat

    Was soll ich jetzt tun?

    Den Vormieter fragen, ob eine schriftliche Genehmigung durch den Vermieter vorlag/vorliegt. Wenn nicht, dann die Schüssel abbauen und dabei keine Pfannen zerdeppern. Weitere Schäden am Dach dürften wohl ausgeschlossen sein.

  • Den Vormieter fragen, ob eine schriftliche Genehmigung durch den Vermieter vorlag/vorliegt. Wenn nicht, dann die Schüssel abbauen und dabei keine Pfannen zerdeppern. Weitere Schäden am Dach dürften wohl ausgeschlossen sein.

    Das sehe ich auch so!

    Überprüfen Sie doch erst mal, wie die Sat-Anlage auf dem Dach befestigt ist. Eventuell ist eine einfache Demontage ohne Schaden zu verursachen möglich. Am besten im Beisein des Hausmeisters mal schauen und demontieren.

  • Hallo, danke für eure Beiträge.
    Wirklich sehr hilfreich:)

    Das Abbauen an sich ist nicht das Problem, aber der Vermieter besteht auf die Kostenübernahme durch uns.

    Jetzt nur theoretisch: Wieso sollen wir die Sat-Schüssel abbauen? Es ist nicht unser Eigentum und dran gemacht haben wir die auch nicht. Die war ja schon vorhanden.

    Wie sieht es denn rechtlich aus? Hat jemand vlt. eine Ahnung.
    Ist der Vermieter nicht verpflichtet nachzuweisen, wer die Schüssel angebracht hat?
    Danke

  • Zitat

    Wie sieht es denn rechtlich aus? Hat jemand vlt. eine Ahnung.

    Ein Forum gibt Tipps und Ratschläge und die sind zahlreich gegeben worden. Rechtsauskünfte gibt es beim freundlichen Anwalt für Mietrecht.

  • Vielleicht geht's noch ein wenig einfacher:

    Lieber Bub'!
    Achte immer sehr fremdes Eigentum. Wenn da ein Onkel daher kommt und sagt dir: Du hast aber ein schönes Ding da auf dem Dach und du dich beim besten Willen nicht daran erinnern kannst, dieses jemals in deinen Händen gehalten zu haben, dann glaube dem Onkel nicht.
    Er will dich nur in Versuchung führen, vom rechten Weg abzuweichen und sich mit deinen wenigen Silberlingen zu bereichern.
    Dein Vater

  • Vielleicht geht's noch ein wenig einfacher:

    Lieber Bub'!
    Achte immer sehr fremdes Eigentum. Wenn da ein Onkel daher kommt und sagt dir: Du hast aber ein schönes Ding da auf dem Dach und du dich beim besten Willen nicht daran erinnern kannst, dieses jemals in deinen Händen gehalten zu haben, dann glaube dem Onkel nicht.
    Er will dich nur in Versuchung führen, vom rechten Weg abzuweichen und sich mit deinen wenigen Silberlingen zu bereichern.
    Dein Vater


    Du sagst es!:rolleyes:
    Wenn ich eine Wohnung mit Sat-Anschluss anmiete, kann ich doch nicht einfach die Schüssel abbauen. Es ist Sache des VM, das Antennenkabel ohne Empfangseinbussen umzuschalten auf eine andere Quelle und dann, wenn er will, die Schüssel auf eigene Kosten abzubauen. Diese und die Empangsmöglichkeiten sind m.E. nämlich nach Treu und Glauben ein Teil der Mietsache und der heutigen Rechtsgüter, auch, wenn im MV nicht erwähnt.

  • Hallo,
    es gab jetzt eine unerwartete Wendung.
    Ich habe ein wenig recherchiert und herausgefunden, dass die Sat-Schüssel im Jahre 2005 angebracht worden ist unter der alten Eigentümerin noch. Das Haus wurde im Jahr 2006 von dem neuen Eigentümer gekauft, der uns jetzt diese Probleme macht.

    Ich habe von der alten Eigentümerin und einer Nachbarin, die seit 1966 im Haus wohnt, eine schriftliche Aussage, wo drinn steht, dass die Sat-Schüssel noch aus der Zeit der alten Eigentümering stammt und ausdrücklich nicht von uns.

    Ist damit die Sache geklärt oder kann nun der Vermieter behaupten, dass durch unsere Weiternutzung, Schäden entstanden sind?

    Vielen Dank

  • Ich habe von der alten Eigentümerin und einer Nachbarin, die seit 1966 im Haus wohnt, eine schriftliche Aussage, wo drinn steht, dass die Sat-Schüssel noch aus der Zeit der alten Eigentümering stammt und ausdrücklich nicht von uns.


    ... dann würde ich Dir strikt davon abraten, Hand an fremdes Eigentum zu legen.

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