Kaltmiete mit oder ohne Nebenkosten

  • Ich habe meine Mietwohnung in einem Mehrparteien-Haus zum Ende Februar 2012 gekündigt, werde jedoch diese 2 Monate vorher, also Ende Dez 2011 geräumt und renoviert haben. Ich plane, die Wohnung ab Ende Dez weder zu nutzen noch zu betreten.

    1. Kann ich den Vermieter "zwingen", eine Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe bereits Ende Dez, also 2 Monate vor offiziellem Mietende durchzuführen? (Voraussetzung hier ist, dass Vermieter keinen Nachmieter für Jan und/oder Feb findet.)

    2. Kann ich für Jan und Feb 2012 nur die Kaltmiete zahlen oder muss ich zusätzlich Nebenkosten/Betriebskosten erstatten, obwohl ich die Wohnung nicht mehr nutze? Gibt es eine relevante Gesetzesgrundlage oder Gerichtsurteile?

    Vielen Dank für rasche Antworten!!!

  • 1. Das Mietverhältnis endet mit dem Kündigungstermin und bis dahin haben Sie die volle Miete (Kaltmiete und Nebenkosten) zu zahlen.

    2. Von einer vorzeitigen Schlüsselübergabe sollten Sie nur dann Gebrauch machen, wenn auch zu diesem Zeitpunkt das Mietverhältnis endet.

  • 1. Kann ich den Vermieter "zwingen", eine Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe bereits Ende Dez, also 2 Monate vor offiziellem Mietende durchzuführen?


    Meinem Vorredner schliesse ich mich an.
    Kannst ja Deinem VM einen Kompromissvorschlag machen: Er bekommt die Mietsache Anfang Januar, damit er sie in Ruhe Interessenten zeigen oder Arbeiten erledigen kann. Dafür zahlst Du nur bis incl. Januar.

  • 1. Das Mietverhältnis endet mit dem Kündigungstermin und bis dahin haben Sie die volle Miete (Kaltmiete und Nebenkosten) zu zahlen.

    2. Von einer vorzeitigen Schlüsselübergabe sollten Sie nur dann Gebrauch machen, wenn auch zu diesem Zeitpunkt das Mietverhältnis endet.


    Vielen Dank für die klare Aussage! Ist Ihnen eine gesetzliche oder sonstige Begründung dafür bekannt, dass der Mieter Kaltmiete plus Nebenkosten in dem geschilderten Fall zu zahlen hat? Wäre sehr dankbar für einen entsprechenden Hinweis!

  • Im Mietvertrag ist doch die Zahlung von Miete und Nebenkosten vereinbart. Da steht doch auch nicht, dass man in bei einem längeren Urlaub z.B. keine Betriebskosten bezahlen muss, oder irre ich mich?

    Bei der Abrechnung der Betriebskosten 1x jährlich werden die Verbräuche logischerweise geringer ausfallen. Aber Versicherungen, Grundsteuer, Grundkosten Heizung, etc. laufen weiter, ob du dort noch wohnst oder nicht.

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