1. Das Mietverhältnis endet mit dem Kündigungstermin und bis dahin haben Sie die volle Miete (Kaltmiete und Nebenkosten) zu zahlen.
2. Von einer vorzeitigen Schlüsselübergabe sollten Sie nur dann Gebrauch machen, wenn auch zu diesem Zeitpunkt das Mietverhältnis endet.
Vielen Dank für die klare Aussage! Ist Ihnen eine gesetzliche oder sonstige Begründung dafür bekannt, dass der Mieter Kaltmiete plus Nebenkosten in dem geschilderten Fall zu zahlen hat? Wäre sehr dankbar für einen entsprechenden Hinweis!