Fragen zur Mängelanzeige

  • Hallo zusammen,

    ich zog im Juli 2011 in eine kleine Hamburger Dachgeschosswohnung. Bei angenehmen Außentemperaturen fiel mir bisher nichts weiter auf. Jetzt, da es draußen wieder etwas kälter wird, macht sich ein unangenehmer Luftzug an mehreren Fenstern bemerkbar. Heute habe ich mehrere Thermometer an die Fensterbänke gestellt - mit dem Ergebnis, dass sich an den Fenstern eine Temperaturdifferenz (verglichen mit der Raumtemperatur) von 5° messen lässt. Daraufhin habe ich mich ein wenig in die verschiedenen Themen hier im Portal eingelesen. Je mehr ich jedoch lese, desto mehr Mängel fallen mir an der Wohnung auf. Z.B. stimmt m.E. etwas mit der Wohnflächenberechnung nicht (wenn man davon ausgeht, dass für die Berechnung die Wohnflächenverordnung zugrunde liegt - da aus dem Mietvertrag keine Berechnungsmethode hervorgeht). Im Mietvertrag wird eine Wohnfläche von ca. 61m² angegeben, was aufgrund der Dachschrägen jedoch sehr realistisch sein kann. Solche Probleme in Sachen Mietwohnung sind mir gänzlich neu. Meine Bitte daher an euch - wie ist in dieser Sache am besten vorzugehen? Sollte ich mich besser gleich an den Mieterschutzbund wenden, oder ne Rechtsschutzversicherung abschließen? Danke schonmal im Voraus für eure Beiträge.

  • Obelix:

    "... an den Fenstern eine Temperaturdifferenz (verglichen mit der Raumtemperatur) von 5° messen lässt."
    Ich habe gestern im 1€-Shop Dicht-Schaumgummirollen gesehen. Damit kann ma recht wirksam Durchzug bekämpfen.

    "Z.B. stimmt m.E. etwas mit der Wohnflächenberechnung nicht (wenn man davon ausgeht, dass für die Berechnung die Wohnflächenverordnung zugrunde liegt"
    Dann miss mal aus: Abstände von Wand zu Wand, keine Türfüllungen und Heizkörpernischen, Höhen unter 2m hälftig, unter 1m garnicht. Dann sehen wir weiter.

  • @ Obelix:

    Welche durchschnittliche Raumtemperatur haben Sie denn messen können? Sollte diese 25 Grad Celsius betragen und daraus sich der Temperaturunterschied von 5 Grad Celsius am Fenster ergeben, würden dort immer noch 20 Grad Celsius zu messen sein. Meinem Erachten nach ist das durchaus annehmbar.

    Haben Sie denn mal alle ihre Heizkörper voll aufgedreht, um die maximal erreichbaren Raumtemperaturen zu ermitteln?


    Über die Wohnungsgröße lässt sich auch oft trefflich streiten: Ein zur Minderung der Miete berechtigter Mangel liegt hinsichtlich der Wohnungsgröße nur dann vor, wenn die gemietete Wohnung eine Wohnfläche aufweist, die um mehr als 10% unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt (BGH, Urteil v. 14.03.2004, Az.: VIII ZR 44/03).

    Üblicherweise werden bei der Wohnflächenberechnung Terrassenflächen mit 50% als Wohnfläche berücksichtigt, wobei allerdings maßgeblich ist, was die Vertragsparteien unter „Wohnfläche“ verstehen, dieser Parteiwille wäre zu erforschen u. auszulegen (BGH, Urteil v. 22.02.2006, Az.: VIII ZR 219/04).

    Ein Beratungsgespräch mit dem Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt für Mietrecht, besonders eine Rechtschutzversicherung, welche Mietrechtrechtschutz beinhaltet ist immer empfehlenswert.

  • Hallo Obelix,
    ein paar Infos die eventuell hilfreich sein koennten. Alles was Sie den Vermieter mitteilen moechten, am besten schriftlich mit Nachweis. Bevor Sie sich mal mit den Gedanke wie Mietminderung auseinnander setzen, muessen Sie sich bewust sein, das Sie eine sog. Anzeigepflicht haben. Das bedeutet Sie muessen den Vermieter ersteinmal auf das Problem ( schriftlich mit Nachweis ) aufmerksam machen, damit er dann entsprechend reagieren kann. Und Mietminderungen sind keine Selbstlaeufer!
    In Bezug auf die Wohnungsgroesse sollten Sie bei einer Differenz von mehr als 10% der angegebenen Wohnungsgroesse mit einen Hinweis an Ihren Vermieter nicht zulange warten um es zu klaeren. Denn in der Regel basiert die Wohnungsgroesse auch auf Berechnungen innerhalb Betriebskostenabrechnung.

    Tipp: Mieterschutzbund kann eine gute Wahl sein, wenn man sich nicht sicher ist in Bezug auf den Mietvertrag, Rechte, Pflichten und nicht zu vergessen wegen den Betriebskostenabrechnungen ( falls vereinbart ).

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (22. November 2011 um 20:24)

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