Vorgeschobener Eigenbedarf - wie dagegen vorgehen?

  • Hallo liebes Forum,

    folgender Sachverhalt:

    Am 28.12.2009 bekamen wir die Kündigung für unsere Mietwohnung und sollten zum 31.03.2010 ausziehen. Als Grund wurde "Eigenbedarf" benannt. Unsere Vermieterin hatte ihren Eltern, die in einem anderen Ort eine Mietwohnung bewohnten, für unsere Wohnung ein Wohnrecht eingeräumt. Die Eltern hätten sich nun angeblich dazu entschlossen, zu ihrer Tochter zu ziehen, und möchten somit ihr Wohnrecht ausüben. Also kündigte man uns unsere Wohnung wegen Eigenbedarf. Der Kündigung haben wir widersprochen, da wir uns sicher waren, dass der Eigenbedarf vorgeschoben war. Daraufhin klagten die Wohnrechtinhaber auf Räumung und Herausgabe der Wohnung. Am 18.10.2010 erging seitens des Gerichtes der Beschluss zur Erledigung der Hauptsache, die Kosten des Verfahrens wurden gegeneinander aufgehoben. Die Hauptsache wurde als erledigt erklärt, da wir die streitgegenständliche Wohnung am 31.08.2010 an die Vermieterin übergeben hatten und sich die Räumung ja damit erledigt hatte.

    Seit unserem Auszug aus der streitgegenständlichen Mietwohnung am 31.08.2010 bis heute (16.11.2011) ist nunmehr über ein Jahr vergangen. Die Wohnrechtinhaber sind bis heute nicht in unsere ehemalige Wohnung eingezogen. Weiterhin steht das Mehrfamilienhaus zum Verkauf bei einem Immobilienportal im Internet und ein leeres Haus verkauft sich logischerweise wesentlich besser, als ein Haus mit Mietern. Schon diese beiden Tatsachen sind für uns Beweis genug dafür, dass es sich damals um vorgeschobenen Eigenbedarf gehandelt hat. Man wollte uns einfach los werden.

    Durch das ganze Räumungsverfahren und den damit verbundenen Umzug sind uns jedoch nicht unerhebliche Kosten entstanden. Gibt es eine Möglichkeit jetzt, da bewiesen werden kann, dass der Eigenbedarf nicht ausgeübt wird, Schadenersatz zu fordern und wenn ja, wie stellt man das an. Müsste man den ehemaligen Vermieter wegen Betruges anzeigen oder wie läuft das? Vielleicht hat hier ja jemand damit Erfahrungen und kann uns Tipps geben.

    Vielen Dank.

  • Ich bin leider da nicht fachkundig. Aber ich kann mir nur schwer vorstellen, dass so etwas in einem Rechtsstaat ungesühnt bleibt. Allerdings müsst ihr schon darauf klagen denke ich. Ich kann euch wie gesagt leider keine Verbindliche Rechtsauskunft geben. Setzt euch dringends mit einem Anwalt in verbindung und lasst euch kompetent beraten. Als kleiner Denkanstoß der folgende Paragraph aus unserem StGB

    § 263 Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.

  • Hallo ConnyP,

    "Weiterhin steht das Mehrfamilienhaus zum Verkauf bei einem Immobilienportal im Internet und ein leeres Haus verkauft sich logischerweise wesentlich besser, als ein Haus mit Mietern. Schon diese beiden Tatsachen sind für uns Beweis genug dafür, dass es sich damals um vorgeschobenen Eigenbedarf gehandelt hat."
    Diese Beweise solltest Du unbeding sichern (Hardcopy bspw.), evtl. auch durch Zeugennachfragen/-anrufe beim Inserenten.

    "Schadenersatz zu fordern und wenn ja, wie stellt man das an. Müsste man den ehemaligen Vermieter wegen Betruges anzeigen oder wie läuft das?"
    M.M.n. beides. Hier sollte aber ein Anwalt konsultiert werden.

  • Hallo ConnyP,
    es sollte schon handfest sein, ob es sich hierbei um einen "vorgeschobenen Eigenbedarf" handelt.
    Mein Tipp: Sammeln Sie alle Information die Sie bekommen und machen Sie sich Notizen ueber alles was Sie in Bezug auf Ihre ehm. Wohnung erhalten.
    Letztendlich kann in diesen Fall "nur" ein Anwalt rechtliche Information geben. Und bei diesen entstandenen Kosten ist es eventuell lohnenswert.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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