Hallo
Ich hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann und versuche, mich kurz zu fassen.
Nachdem meine Freundin und ich in ein Haus zur Miete zogen, mussten wir nach 1,5 Jahren wieder ausziehen, da der Vermieter seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung nicht nach kam und somit das Mietobjekt unbewohnbar war bzw. wurde.
Heute, nach 3 Jahren (seit Auszug) befindet sich noch immer die Kaution auf meinem Sparbuch, welches korrekt an den Vermieter verpfändet wurde.
Kurz zum Sachverhalt:
Einzug im Mai 2006, nach vorheriger Besichtigung durch Eigentümer und unserer Maklerin, die wir mit dem Mietgesuch beauftragt hatten.
Mit Beginn der Heizperiode bemerkten wir, dass die Heizung funktionsuntüchtig war ( Zentralheizung durch Schwerkraft-Ofen ). Als der Schornsteinfeger kam, stellte er fest, dass „diese“ Heizung nie von ihm abgenommen wurde ( der Schornstein war nicht korrekt gebaut ) und das komplette System nicht den Sicherheitsvorschriften entsprach.
Wir haben den Eigentümer schriftlich darüber informiert und ihm eine angemessene Frist zum Beheben des Mangels gesetzt. Wir bekamen auch eine schriftliche Bestätigung und auch Zusicherung.
Es passierte nichts!
Weiterhin hat der damalige Orkan „Kyrill“ den Westgibel vom Putz „befreit“, der täglich immer mehr einriss und auf die Zuwegung fiel. Es drang Feuchtigkeit in das Haus.
Wieder wurde der Eigentümer schriftlich informiert. Gutachter der Versicherung kam und hat den Schaden teil reguliert. Jedoch nur auf das Konto des Eigentümers. Am Haus passierte wieder nichts!
Nach einem Blitzeinschlag im Frühjahr, der die Elektrik lahm legte, kam der beauftragte Elektriker und meinte, dass er nicht alles reparieren könne, da die Zwischendecke im Flur Einsturz gefährdet sei. Im Vorflur war das Dach undicht, sodass es dort rein regnete.
Ich beende jetzt mal die Mängelliste, damit ich nicht den Rahmen sprenge.
Als wir erneut den Eigentümer mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufforderten, kam als Trotzreaktion die Kündigung wegen Eigenbedarfs.
Wir widersprachen der Kündigung mit einer Härteklausel ( § 556a BGB ), weil ich schwerbehindert bin und beauftragten einen Rechtsanwalt, unser Anliegen durchzusetzen.
Wir suchten und fanden auch eine neue Wohnung, da dieses Haus unbewohnbar wurde.
Weiterhin minderte ich die Miete um 100 % für die letzten 3 Monate, was rechtlich abgesichert wurde.
Meine Frage:
Wie komme ich an meine Kaution, wenn ich weiß, das der Eigentümer sie nicht frei geben möchte?
Muss ich erneut meinen damaligen Rechtsanwalt konsultieren?
Oder kann ich mich direkt an die Bank wenden? Ich habe lediglich eine Kopie des Sparbuches, auf welcher die Kaution hinterlegt ist.
Sorry, es ist doch etwas lang geworden.
Danke und liebe Grüße
Trixi