Hallo und einen schönen guten Tag
Ich melde mich mit mehr bzw. weniger neuen Erkenntnissen zurück:
Wie im letzten Jahr angekündigt, schrieb ich meinen Anwalt an und bat ihn, sich meines Problems erneut anzunehmen.
Nach wenigen Tagen informierte er mich telefonisch darüber, dass er sich erst erkundigen müsse, wie die Rechtslage aussieht, wenn die Kaution noch immer auf dem Sparbuch liegen würde ( was ihn ohnehin sehr wunderte ).
Vor einer Woche bekam ich erneut einen Anruf, mit dem Rat seinerseits, dass ich in dieser Sache doch eh nichts mehr zu verlieren hätte und mich deshalb einfach an meine Bank wenden solle!?
Als ich ihn auf die Verjährungsfrist hin ansprach, meinte er, dass mündliche Absprachen (Telefon) verjährungsfrei wären.
Und das kann ich nicht verstehen.
Er sagte mir nur, dass lediglich ein Anspruch auf die 3. Monatsmiete von Seiten des Vermieters verjährt sei, jedoch nicht der Anspruch seinerseits auf die Kaution.
Mein Anwalt hatte damals, Ende des Jahres 2007, mit dem Anwalt der Gegenseite telefoniert und ihm mitgeteilt, dass ich die Kaution frei geben würde.
Wie bereits geschrieben, weder kam eine Klage von der Gegenseite, noch wurde die Kaution beansprucht.
So richtig weiß ich ehrlich gesagt nicht, in welcher Form (inhaltlich) ich meine Bank anschreiben sollte. Haben nicht auch Banken und Sparkassen ihre Rechtsabteilungen?
Habe ich überhaupt je die Chance, auf eine Rückzahlung der Kaution?
Gibt es tatsächlich eine Verjährungsfreiheit bei mündlichen Absprachen?