Mieterhöhung trotz befristetem Kündigungsausschluss

  • allo liebe Nutzer,

    wir wohnen in einem Reihenhaus in einer Kleinstadt und haben vorgestern folgenden Vordruck als Brief erhalten:


    Einvernehliche Mieterhöhung - [Wohnungsdaten]

    Sehr geehrter Herr und Frau xy

    wenn wir uns heute mit einem Mieterhöhungsvorschlag an Sie wenden, so liegt es daran, daß sich Ihre Miete trotz gestiegener Kosten und Mietpreissteigerungen in der Vergangenheit nicht geändert hat.

    Der Netto-Mietzins für Ihre Wohnung beträgt seit 01.01.2011 monatlich unverändert 780 Euro. Dies entspricht allerdings schon seit einiger Zeit nicht mehr dem Mietzins vergleichbarer Häuser.

    Wir schlagen Ihnen deshalb eine Anhebung der Netto-Miete um 60 Euro auf 840 Euro vor, beginnend ab 1.03.2011.

    Wir bitten Sie, uns binnen 14 Tagen Ihre Zustimmung zu diesem neuen Mietpreis auf dem beigefügten Doppel zu bestätigen.
    Die Höhe der neben der Miete zu entrichtenden weiteren Zahlungen (wie z.B. Betriebskosten, Garage usw.) wird hiervon nicht berührt

    Wir würden uns freuen, wenn wir die Angelegenheit auf diese Weise schnell und unkompliziert erledigen könnten und verbleiben [MfG]

    Nun weiß ich schon, dass dieses Schreiben an sich unwirksam ist, wegen der 14-Tage-Frist und auch, weil die Gründe zu ungenau beschrieben werden.

    Meine Frage ist aber:

    In unserem Mietvertrag haben wir einen befristeten Kündigunsausschluss vereinbart, der allerdings unwirksam ist, weil er für länger als 4 Jahre vereinbart wurde, zum 31.8.2013(BGH-Urteil von 2010). Ich weiß nicht, ob dies unserem Vermieter klar ist. Also eine "normale Kündigung" (3 Monate) müsste immer möglich sein, oder? Wir haben ein eher problematisches Verhältnis.
    Nun haben wir eben einen Bauplatz gekauft und wollen im nächsten Jahr ein Haus bauen - da wären wir schon froh, wenn wir uns die Mieterhöhung sparen und einfach ausziehen können, wenn das Haus fertig ist(aber da noch nix geplant ist, weiß ich auch noch kein Auszugsdatum).
    Der Mietspiegel unserer Stadt ist nicht qualifiziert, von 2001 und gilt nur für Wohnungen. Wenn ich mich an dem orientiere, läge der qmPreis bei 5,9 für 80qmWohnungen, wir wohnen aber in einem Reihenhaus mit Garten, zahlen im Moment 7,35 pro qm, nach der Erhöhung 7,92 Euro. Der Wohnungsmarkt hier ist seit ungefähr zwei Jahren sehr angespannt, daraus will er wohl Geld schlagen. Trotzdem wäre das eine vergleichsweise hohe Miete.
    Seit wir hier eingezogen sind, ja unser Vermieter nix gemacht und wirklich alle Nebenkosten (Grundsteuer, Kaminkehrer, Versicherungen, Müll...) die er darf, auf uns umgelegt. Daher verstehe ich auch nicht die "Mietpreiserhöhung" und die "gestiegenen Kosten". Ich weiß, dass er die 20% nicht ausschöpft. Sollen wir daher zustimmen? Kann man die Erhöhung irgendwie verzögern?
    Was sollen wir jetzt tun? Wir wollen eigentlich keinen Stress mit dem Vermieter - aber der ist wirklich eine sehr schwierige Person. Trotzdem würden wir lieber erstmal mit ihm reden und nicht gleich schweres Geschütz auffahren. Er weiß auch noch nix von unseren Hausbauplänen.

    Vielen Dank für jeden Rat!

  • Zitat

    Seit wir hier eingezogen sind, ja unser Vermieter nix gemacht und wirklich alle Nebenkosten (Grundsteuer, Kaminkehrer, Versicherungen, Müll...) die er darf, auf uns umgelegt. Daher verstehe ich auch nicht die "Mietpreiserhöhung" und die "gestiegenen Kosten".

    Nur zu diesem Aspekt folgendes:
    Die Betriebskosten sind keine Miete. Es sind Kosten, welche der Vermieter vorab im Laufe des Jahres für Sie "auslegt". Dafür muß der Vermieter Ihnen auf Verlangen die entsprechenden Belege vorweisen. Daraus ergibt Sie nach der Abrechnung entweder eine Rück- oder Nachzahlung.

    Der Grund für eine Anhebung der Kaltmiete kann vielerlei Ursachen haben.
    Als da wären z.B. gestiegene Reparaturkosten, Verwaltungskosten, einmalige Dienstleistungen oder ähnliches, was der Vermieter Ihnen nicht als Betriebskosten abrechnen darf.
    Über die Höhe kann ich mich hier nicht äußern.

  • In unserem Mietvertrag haben wir einen befristeten Kündigunsausschluss vereinbart, der allerdings unwirksam ist, weil er für länger als 4 Jahre vereinbart wurde, zum 31.8.2013(BGH-Urteil von 2010). Ich weiß nicht, ob dies unserem Vermieter klar ist. Also eine "normale Kündigung" (3 Monate) müsste immer möglich sein, oder?

    Bei sogenannten Formularmietverträgen ist ein Ausschluss des Kündigungsrechts über einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren zulässig.

    Wurde diesbezüglich eine Regelung zwischen Mieter und Vermieter individuell ausgehandelt, ist eine Vertragsregelung auch wirksam, wonach der Mieter einseitig für die Dauer von fünf Jahren auf sein Kündigungsrecht verzichtet.

    wenn wir uns heute mit einem Mieterhöhungsvorschlag an Sie wenden, so liegt es daran, daß sich Ihre Miete trotz gestiegener Kosten und Mietpreissteigerungen in der Vergangenheit nicht geändert hat.

    Der Netto-Mietzins für Ihre Wohnung beträgt seit 01.01.2011 monatlich unverändert 780 Euro. Dies entspricht allerdings schon seit einiger Zeit nicht mehr dem Mietzins vergleichbarer Häuser.

    Wir schlagen Ihnen deshalb eine Anhebung der Netto-Miete um 60 Euro auf 840 Euro vor, beginnend ab 1.03.2011.

    Um hier eine explizite Aussage über die Wirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens seitens Ihres Vermieters treffen zu können, sind folgende Daten notwendig.

    Seit wann gilt Ihr Mietvertrag?

    Seit wann ist Ihre Miete unverändert?

    > Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden.

    Wann genau erhielten Sie das Schreiben über die Ankündigung der Mieterhöhung (14.11.2011)?

    Will der Vermieter beginnend zum 01.03.2011 (rückwirkend) oder 2012 die Miete erhöhen?

    Grundsätzlich gilt:

    Eine Mieterhöhung muss begründet sein. Dies geschieht mit einem Mietspiegel, mit mindestens drei vergleichbaren Wohnungen, mit einem Mietwertgutachten oder aus einer Mietdatenbank, die Mieterverein sowie Haus- und Grundeigentümerverein gemeinsam führen und der von der zuständigen Gemeinde anerkannt wurde.

  • Der Vermieter wird schon wissen, dass er mit einer "normalen" Mieterhöhung nicht durchkommen würde. Darum versucht es es ja mit einer einvernehmlichen Erhöhung.
    Dieses Schreiben ist ja keine Mieterhöhung, sondern ein Vorschlag gemeinsam eine Mieterhöhung zu vereinbaren.
    Wenn Sie dort zustimmen, sind Sie auch daran gebunden. Wenn Sie das Schreiben ignorieren, passiert garnichts.

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