Räumung aufschieben DRINGEND

  • Hallo zusammen. Ich hoffe ich kann hier schnell Hilfe bekommen.
    Also es verhält sich wie folgt.

    Vor zwei Jahren bin ich in meine noch-Wohnung eingezogen. Mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Über diesen Zeitraum habe ich mich aber immer wieder mit der Vermieterin in die Haare bekommen (welche im gleichen Haus wohnt). Sie hat mir dann auch zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt. Die Übergabe ist morgen.

    Im September hat eine neue Firma unseren Auftrag übernommen + Mitarbeiter. Also mich eingeschlossen. Wir alle haben normale Angestelltenverträge bekommen. Ähnlich wie die, die wir vorher hatten. Nur leicht bessere Konditionen. Ansonsten identisch. Heute, also einen Tag vor der Räumung, hatte ich die "Kündigung innerhalb der Probezeit" im Briefkasten.

    Jetzt verhält es sich so, dass ich näher an meine Arbeit ranziehen wollte. Da ich eine Strecke von 65 km täglich zu fahren hatte. Der neue Mietvertrag ist aber noch nicht unterschrieben, da eh erst ab 1.12. gemietet wäre. Den kann ich also noch kippen. Jetzt wo ich auch nicht mehr jeden Tag so weit fahren muss, weil Arbeitslos, möchte ich natürlich auch nicht so weit wegziehen.

    Gibt es eine Möglichkeit die Räumung wenigstens noch ein Paar Wochen zu verschieben damit ich mich neu orientieren kann. Außerdem werde ich ja jetzt sowieso noch einiges an Terminen beim Arbeitsamt haben und so weiter.

    Ich habe gelesen dass so etwas bei besonderer Härte für den Mieter möglich ist. Ich bin hier aufgewachsen und möchte eigentlich gar nicht wegziehen. Es wäre nur für die Arbeit gewesen, die es jetzt aber nicht mehr gibt.

  • Zitat

    Gibt es eine Möglichkeit die Räumung wenigstens noch ein Paar Wochen zu verschieben damit ich mich neu orientieren kann.

    Wieso Räumung? Eine Räumung steht erst dann an, wenn ein Gericht dies geurteilt hat. Dann kommt der Gerichtsvollzieher mit dem Möbeltransporter und beaufsichtigt die Arbeiten.

    In deinem Fall solltest du zuerst mit der Vermieterin die Sache besprechen, vielleicht ist sie ja garnicht solch eine Hexe, wie du denkst.

  • War die Kündigung denn ansonsten in Ordnung? Also war der Grund (z.B. Kündigung nach §573a) genannt und die Frist eingehalten?
    Wie genau ist der Kündigungsverzicht im Mietvertrag formuliert? Kann erstmals zum __ oder ab __ gekündigt werden.

    Falls du in der Kündigung selbst keinen Anhaltspunkt findest um Zeit zu gewinnen, hast du natürlich (wie schon geschrieben wurde) noch Zeit bis deine Vermieterin die Räumungsklage durchgebracht hat. Dieser Weg (der einzige den sie gehen kann, denn sie kann dich nicht gewaltsam "auf die Strasse setzen") kann nochmal ca. 6-12 Monate dauern. Allerdings sind die Kosten der Klage durch dich zu tragen, zusätzlich natürlich zur Nutzungsentschädigung in Höhe/anstelle der Miete und ggf. enormen Schadenersatz falls die Wohnung schon neu vermietet wurde o.ä.

    Einmal editiert, zuletzt von der-Mieter (15. November 2011 um 15:24)

  • Also mit Räumung meinte ich den regulären Auszug. Widerspruch, habe ich gelesen müsste man zwei Monate vor dem Vollzug der Kündigung (also bevor das Mietverhältnis endet) einreichen. Es endet aber morgen.

    Bis zu sechs Monate oder wie auch immer ist ja schon viel zu weit gegriffen. Nur ein paar Wochen um alles umzuplanen, dass die Möbel jetzt nicht da hochgehen und so weiter, sondern hier bleiben, damit ich in meiner Gegend wohnen bleiben kann. Und nicht doch eine Wohnung weit weg beziehe, nur um dann drei Monate später wieder zurück nach hause zu ziehen.

    Da meine Vermieterin und ich aber zerstritten sind, kann ich nicht auf ihr Wohlwollen hoffen. Ob es einen Nachmieter gibt weiß ich nicht. Es waren nur zwei Interessenten hier. Von einem weiß ich dass Sie abgesagt hatte und der andere meinte schon bei der Besichtigung dass anscheinend seine Möbel nicht passen würden.

  • Sie sollten schon den Wortlaut mit der Befristung hier einstellen. Daraus könnte sich, bei einem Formfehler der Kündigung, noch ein Lichtblick am Horizont abzeichnen.

    Aus Ihren Angaben ist das nicht eindeutig zu herauszulesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (15. November 2011 um 15:42)

  • Also, das Kündigungsschreiben muss irgendwo in den Kartons sein. Ich finde es einfach nicht. Den Mietvertrag habe ich hier. Dort steht:

    §2 Mietdauer | Der Mietvertrag beginnt am 17.11.09
    1. Er läuft auf unbestimmte Zeit mindestens 2 jahre

    Kursiv ist handschriftlich eingetragen.

    Ich glaube aber einen anderen Anhaltspunkt gefunden zu haben. Und zwar scheint es so, als wenn es gesetzlich so geregelt ist, dass Kündigungen nur zum Ende eine Monats gültig sind. Kann ich das jetzt noch geltend machen? Selbst wenn ich dann zum 30.11 raus muss, ist das in Ordnung, da ich wie gesagt nur etwas Zeit brauche um mich für diese Region umzuorganisieren und auch sofort zum Arbeitsamt zu gehen und so weiter.

  • Hallo Marcel,

    nimm' es mir bitte nicht übel, aber das Drumherum mit Arbeitsverhältnis usw. ist hier unbedeutend, und ein Härtefall bist Du nun mal nicht.
    Wichtig sind hier ausschliesslich die MV-Vereinbarungen und die Kündigung der VM. Wann hat sie denn mit welchem (in etwa) Wortlaut zum 16.11.11. gekündigt?
    An welchem Tag d.M. hast Du denn immer die Miete gezahlt/überwiesen?

  • Ok, habe weiterhin die Kartons durchforstet und die Unterlagen gefunden. Also die Kündigung.

    Es heißt:

    Abrechnung für 2010 und Kündigung
    (Anmerkung: Also beides in einem Schreiben)
    Des Weiteren spreche ich Ihnen hiermit die Kündigung zum 16.11.2011 wegen Pflichtverletzung (Anmerkung: Unkraut nicht weggemacht)aus.
    -Ende, das Schreiben ist vom 13.04.11 per Einschreiben gekommen.

    Dann in einem zweiten Schreiben vom 22.05.11
    Hauptsächlich ging es dabei um Sichtung der Abrechnungen bezüglich der Nebenkosten. Heißt es:
    (Anmerkung: Also hier ist das auch an ein anderes Schreiben mit angehangen)
    Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen bis zu zwei Monaten vor Ablauf des Mietverhältnisses, also bis zum 16.09.2011 ein schriftliches Widerspruchsrecht gegen die Kündigung zusteht.
    -Ende, das Schreiben wurde wohl von Ihren Söhnen persönlich eingeworfen. So steht es jedenfalls dort.
    Mir ist auch aufgefallen dass sie das zweite Schreiben wohl vergessen hat zu unterschreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Marcel82 (15. November 2011 um 23:22)

  • Marcel82:

    "Des Weiteren spreche ich Ihnen hiermit die Kündigung zum 16.11.2011 wegen Pflichtverletzung (Anmerkung: Unkraut nicht weggemacht)aus.
    -Ende, das Schreiben ist vom 13.04.11 per Einschreiben gekommen."
    Die Anmerkung war jetzt von Dir oder im Schreiben? Aber abgesehen davon, die Kündigung ist sowieso unwirksam:
    1. wurde keine erhebliche Pflichtverletzung bezeichnet, welche auch vor der Kdg. nicht mal abgemahnt wurde.
    2. Wurde nicht bezeichnet, WAS gekündigt wurde. (Das Mietverhältnis wäre bspw. reine Spekulation)
    3. "Dann in einem zweiten Schreiben vom 22.05.11: Des Weiteren mache ich Sie darauf aufmerksam, dass Ihnen bis zu zwei Monaten vor Ablauf des Mietverhältnisses, also bis zum 16.09.2011 ein schriftliches Widerspruchsrecht gegen die Kündigung zusteht."
    Gegen die Kündigung von was?
    4. "Mir ist auch aufgefallen dass sie das zweite Schreiben wohl vergessen hat zu unterschreiben."
    Naja, was soll's das alles ist sowieso Pillepalle...:rolleyes:
    Wenn Du morgen nicht ausziehen möchtest, brauchste niemanden hereinzulassen.

  • Zitat


    §2 Mietdauer | Der Mietvertrag beginnt am 17.11.09.
    1. Er läuft auf unbestimmte Zeit mindestens 2 jahre.

    Da hier der Grund für die Befristung nicht angegeben wurde, fehlt eine wesentliches Merkmal für die Erfüllung der Kriterien zum Zeitmietvertrag.
    Es wäre also ein Unbefristeter.

    Zitat

    Und zwar scheint es so, als wenn es gesetzlich so geregelt ist, dass Kündigungen nur zum Ende eine Monats gültig sind.

    Das ist richtig.
    Damit wäre die Kündigung erst am 30.11. wirksam, was Ihnen entgegen käme. Da Sie bereits eine neue Wohnung zum 1.12. zur Verfügung haben, wäre das so in Butter.

    Die anderen Gründe (Unkraut jäten) verbuchen Sie unter Satire.

  • Da hier der Grund für die Befristung nicht angegeben wurde, fehlt eine wesentliches Merkmal für die Erfüllung der Kriterien zum Zeitmietvertrag.
    Es wäre also ein Unbefristeter.
    Das ist richtig.
    Damit wäre die Kündigung erst am 30.11. wirksam, was Ihnen entgegen käme. Da Sie bereits eine neue Wohnung zum 1.12. zur Verfügung haben, wäre das so in Butter.
    Die anderen Gründe (Unkraut jäten) verbuchen Sie unter Satire.


    Da stimme ich zu.
    Marcel, halte uns doch bitte über die Weiterentwicklung auf dem Laufenden.

  • Also sie ist ziemlich ausgerastet, hat sofort angedroht die Wohnung zu betreten und alles ausräumen zu lassen. Außerdem hatte Sie einen Maler dabei der jetzt Arbeitszeit von mir erstattet haben möchte. Sie ist jetzt bei sich ein Schreiben am aufsetzen, dass ich zum 30.11. ausziehen muss. Dazu hatte ihr, ihr Rechtsanwalt geraten den sie gleich vor Ort angerufen hat.

  • Also sie ist ziemlich ausgerastet, hat sofort angedroht die Wohnung zu betreten und alles ausräumen zu lassen. Außerdem hatte Sie einen Maler dabei der jetzt Arbeitszeit von mir erstattet haben möchte. Sie ist jetzt bei sich ein Schreiben am aufsetzen, dass ich zum 30.11. ausziehen muss. Dazu hatte ihr, ihr Rechtsanwalt geraten den sie gleich vor Ort angerufen hat.


    :)Du musst niemanden hineinlassen. Falls jemand mit Gewalt, Polizei, Anzeige wg. Hausfriedensbruch. Mit dem Maler hast Du keinen Vertrag. Wer die Musik bestellt, der ...

  • Ja, ich denke auch dass ihr Anwalt ihr von so einer Aktion abgeraten hat. Ich hatte den dann auch noch am Telefon und er hat mir halt versucht zu erklären dass meine Vermieterin zu 100% im Recht sei. Bei jedem Widerspruch ist er mir sofort ins Wort gefallen und mich eindringlichst auf seine juristische Ausbildung hingewiesen. Zwischendurch ein paar Paragraphen falsch zitiert. Also kam mir alles sehr komisch vor. Auf jeden Fall hab ich jetzt die Zeit rausgeholt die ich brauche, um hier alles mit dem Arbeitsamt und so weiter zu klären und ich hab sogar schon zwei neue Wohnungen an der Hand, direkt hier zwei Orte weiter. Wenn das jetzt klappt dann muss ich wirklich nicht so weit weg und wieder zurückziehen. Obwohl es hier gerade ziemlich gerummst hat. Ich muss aber auch dazu sagen dass meine Vermieterin eine sehr sehr schwierige Person ist. Schon beim Einzug vor zwei Jahren haben mich Ortsansässige vor ihr gewarnt. Naja, hoffe dass ich dann bald hier raus bin. Und zwar dahin, wo ich möchte.

    Auf jeden Fall vielen Dank an alle die mir hier geholfen haben. Ich war sehr überrascht wie schnell ich hier Hilfe bekommen habe. Echt super.

  • Oh, wenn ich schon mal hier bin. Dass sie jetzt sofort mit dem Maler angerückt ist, fand ich sehr komisch. Da ich ihr die Wohnung eh renoviert übergeben werde. Ich befürchte fast dass sie schon vorher weiß, dass sie irgendwo einen Mangel finden wird, wenn ihr versteht. Soll ich mir das Renovieren sparen, wenn sie mir eh den Maler von der Kaution abhalten wird? Den scheint sie übrigens persönlich zu kennen. Also wie dem seine Beurteilung ausfallen wird, kann ich mir schon denken.

    Habe auch mitbekommen wie sie meine Vormieterin um Kaution betrogen hat. Da hatte ich aber schon unterschrieben.

  • Na renoviert natürlich. Das ist auch eine Sache über die ich mich normalerweise gar nicht streiten würde. Eine Wohnung gibt man einfach renoviert zurück. Ich habe sogar aus freien Stücken Wohnungen renoviert zurückgegeben, die ich unrenoviert übernommen habe. Einfach weil ich meine dass sich das so gehört.

    Aber mir kommt jetzt der Verdacht, dass egal in welchem Zustand ich die Wohnung zurückgebe, es meiner Vermieterin nicht genügen wird. Wie sonst kann sie schon einen Maler bestellen, bevor überhaupt eine Übergabe gemacht wurde. Und sie wird dann versuchen alles mir in die Schuhe zu schieben. Vor allem da sie den Maler ja anscheinend persönlich kennt. Das konnte man raushören wie sie mit einander gesprochen haben. So kann sie mir meine Kaution streitig machen und ihr Malerfreund verdient auch noch ein wenig.
    Also wenn der ja so oder so streichen wird, egal wie ich die Wohnung zurückgebe, weil es ja eh falsch sein wird. Dann kann ich es mir theoretisch ja auch sparen. Werd' ich wahrscheinlich sowieso wieder nicht, weil ich für sowas zu ehrlich bin.

    Sowas ähnliches hat sie schon mal mit einem Gutachter letztes Jahr versucht. Als sie mir Schimmel in die Schuhe schieben wollte. Was aber sogar ihr Bekannter (der Gutachter) verneinen musste, und er sie irgendwann während der Besichtigung auffordern musste es doch jetzt gut sein zu lassen, es wäre doch alles in Ordnung, warum sie es nicht dran gäbe... usw.
    Sie hat ihn dann dazu bewegen können ein Protokoll anzufertigen indem er festgehalten hatte dass auf einer (vorher durch ein Möbelstück verdeckten) Steckdose Staub zu finden war. Das hat sie dann später versucht als Kündigungsgrund herzunehmen (nicht pfleglicher Umgang mit der Mietsache). Nur mal eine kleine Anekdote wie die so tickt.

  • Irgendwer hatte es schon geschrieben, glaube ich. Überprüfen Sie erstmal, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist und ob Sie überhaupt Schönheitsreparaturen durchführen müssen.
    Eine generelle Renovierungspflicht bei Auszug, unabhängig von Zustand und Mietdauer, gibt es nicht, bzw. wäre nicht gültig.

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