Mietvertrag

  • hallo

    ich hatte im juni 2011 ein gewerberaum angemietet, ohne vertrag nur mit einer vereinbarung. ich musste nun den raum auflösen und hab gekündigt.
    kann der vermieter die kaution einbehalten und auch auf 3 monate frist sich berufen, auch wenn kein vertrag vorliegt.
    das einzige was ich und der vermieter unterzeichnet haben ist folgendes..( habe es kopiert, original liegt vor) mehr wurde nicht vereinbart.


    Sehr geehrter Herr Knoll,
    bezugnehmend auf das Gespräch und die Besichtigung vor Ort, freue ich
    mich, daß wir gemeinsam mit Frau Freitag eine Einigung über die
    Anmietung der Flächen erzielen konnten.

    Hier nochmal die besprochenen Daten:

    Mietfläche : ca. 54 m²
    Mietpreis / Monat : 300,00 ¤
    Heizkosten / Monat : 50,00 ¤ bei Ölpreis bis
    0,70 ¤ + Mwst
    Abschlag Nebenkosten / Monat : 25,00 ¤ für Strom, Wasser, Müll,
    Kanal, Kamin Abrechnung 1 x jährlich
    Kaution : 600,00 ¤ = 2
    Monatsmieten
    Mietbeginn : 1. Mai 2011
    Konto : Sparkasse Wa-Fkb
    BLZ 523 500 05, Kto. 1000314

    Die Deckenleuchten und den Nadelfilzbodn können Sie verwenden,
    beschädigte Deckenplatten tauschen wir aus. Wir erstellen Ihnen einen
    winkelförmigen Windfang mit Tür.
    Winterdienst vom Bürgersteig bis zu ihrm Ladeneingang übernehmen Sie.

    Ich denke, daß damit alles wesentliche geklärt ist und bitte Sie um eine
    Unterzeichnung dieses Schreibens und Rückmail.
    Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung.


    Vermieter
    :............................................................ Mieter:................................................................

    Bad Arolsen, den 2. April 2011


    mit frdl. Gruß

  • .... ohne vertrag nur mit einer vereinbarung.

    Das ist Jacke wie Hose.

    kann der vermieter die kaution einbehalten und auch auf 3 monate frist sich berufen, ....

    Das gehört zum Gewerberecht und da gelten andere Grundsätze als beim Mietrecht.

  • So schnell endet dein Mietvertrag aber nicht. Lies mal hier:

    Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mietverträge über Gewerberaum bzw. Geschäftsraum ist in § 580 a Abs.2 BGB geregelt. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter sechs Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres (spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres).

    D.h., man setzt voraus, dass ein Gewerbetreibender Kaufmann o.ä. ist und sich ein wenig mit den Fristen auskennt. Und wenn nicht, dann fragt man bei der der IHK oder der Handwerkskammer. Je nachdem, wer zuständig ist.

  • hallo

    das mag ja alles sein nur hat mein vermieter geschrieben das er auf 3 monate kündigungsfrist setzen muss, da er ja auf wunsch den windfang usw eingebaut hat...das stimmt nicht, dieses hat er selbst uns vorgeschlagen mit mail vom 02.april 2011...das einzigste um was ich gebeten hatte war ein briefkastenschlüssel, der bis dato nicht angekommen war....

  • hat mein vermieter geschrieben das er auf 3 monate kündigungsfrist setzen muss, da er ja auf wunsch den windfang usw eingebaut hat...


    Ahhhja, DAS leuchtet latürnich ein... *lachmichwech*
    Abba, wenn es Dir nützt, akzeptiere es doch!

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