hallo
ich hatte im juni 2011 ein gewerberaum angemietet, ohne vertrag nur mit einer vereinbarung. ich musste nun den raum auflösen und hab gekündigt.
kann der vermieter die kaution einbehalten und auch auf 3 monate frist sich berufen, auch wenn kein vertrag vorliegt.
das einzige was ich und der vermieter unterzeichnet haben ist folgendes..( habe es kopiert, original liegt vor) mehr wurde nicht vereinbart.
Sehr geehrter Herr Knoll,
bezugnehmend auf das Gespräch und die Besichtigung vor Ort, freue ich
mich, daß wir gemeinsam mit Frau Freitag eine Einigung über die
Anmietung der Flächen erzielen konnten.
Hier nochmal die besprochenen Daten:
Mietfläche : ca. 54 m²
Mietpreis / Monat : 300,00 ¤
Heizkosten / Monat : 50,00 ¤ bei Ölpreis bis
0,70 ¤ + Mwst
Abschlag Nebenkosten / Monat : 25,00 ¤ für Strom, Wasser, Müll,
Kanal, Kamin Abrechnung 1 x jährlich
Kaution : 600,00 ¤ = 2
Monatsmieten
Mietbeginn : 1. Mai 2011
Konto : Sparkasse Wa-Fkb
BLZ 523 500 05, Kto. 1000314
Die Deckenleuchten und den Nadelfilzbodn können Sie verwenden,
beschädigte Deckenplatten tauschen wir aus. Wir erstellen Ihnen einen
winkelförmigen Windfang mit Tür.
Winterdienst vom Bürgersteig bis zu ihrm Ladeneingang übernehmen Sie.
Ich denke, daß damit alles wesentliche geklärt ist und bitte Sie um eine
Unterzeichnung dieses Schreibens und Rückmail.
Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung.
Vermieter
:............................................................ Mieter:................................................................
Bad Arolsen, den 2. April 2011
mit frdl. Gruß