Hallo,
ich habe meinen Mietvertrag zum 01.03. gekündigt und beschäftige mich gerade mit dem Zustand der Räume bei der Endübergabe.
Mein bestehender Vertrag enthält keine Klauseln über durchzuführende Schönheitsreparturen.
Lediglich unter dem Pkt."Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit" findet sich folgender Satz: Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im renoviertem Zustand zurückzugeben.
Nun meine Frage? Kann ich die von mir selbst farblich gestalteten Wände so belassen oder muss ich renovieren?
Ich habe die Wohnung genau 2 Jahre bewohnt.
Danke