Hallo,
bei dem Pkt. Schönheitsreparaturen wurde nichts festgelegt. Der Vertrag sieht dort eine Auswahlmöglichkeit (Ankreuzfeld) zwischen Mieter und Vermieter vor, bei dem aber keine der beiden Varianten bei Vertragsabschluss festgelegt wurde.
Desweiteren steht da: Mietrückgabe im renoviertem Zustand. Ohne weitere Angaben hinsichtlich Renovierungsbedürfnis usw.