Beiträge von sari_25

    Hallo,

    bei dem Pkt. Schönheitsreparaturen wurde nichts festgelegt. Der Vertrag sieht dort eine Auswahlmöglichkeit (Ankreuzfeld) zwischen Mieter und Vermieter vor, bei dem aber keine der beiden Varianten bei Vertragsabschluss festgelegt wurde.

    Desweiteren steht da: Mietrückgabe im renoviertem Zustand. Ohne weitere Angaben hinsichtlich Renovierungsbedürfnis usw.

    Hallo,

    ich habe meinen Mietvertrag zum 01.03. gekündigt und beschäftige mich gerade mit dem Zustand der Räume bei der Endübergabe.

    Mein bestehender Vertrag enthält keine Klauseln über durchzuführende Schönheitsreparturen.
    Lediglich unter dem Pkt."Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit" findet sich folgender Satz: Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume im renoviertem Zustand zurückzugeben.

    Nun meine Frage? Kann ich die von mir selbst farblich gestalteten Wände so belassen oder muss ich renovieren?
    Ich habe die Wohnung genau 2 Jahre bewohnt.

    Danke

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!