kein mietvertrag vorhanden?

  • Hallo,
    wir haben da ein Problem. Eine Verwande von uns ist wahrscheinlich Mitte der 80ziger Jahren umgezogen und hat mit den damaligen Vermieter keinen schriftlichen Vertrag abgeschlossen. Der damalige Vermieter ist bereits verstorben und die Erben wissen ebenfalls nichts was weiterhilft. Da Sie jetzt gesundheitsbedingt in ein Pflegeheim kam muss die Wohnung gekündigt werden. Hat da jemand Erfahrung und kann uns Tipps/Ratschläge geben.:confused:

  • Für einen mündlichen Mietvertrag (was hier wohl vorliegen dürfte) gelten die selben Regeln wie für einen schriftlichen Mietvertrag.
    Eine Kündigung wäre also mit 3-monatiger Frist anzusetzen.

  • Die Verwandte könnte also jetzt zum 29.02.2012 kündigen, es sei denn, dass sie einen (vorsichtshalber: schriftlichen) Aufhebungsvertrag mit dem VM zu einem früheren Termin macht.

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