Wegen Auszug Miete für einen Monat zurückgehalten

  • Hallo,
    Ich habe im September die Miete für meine Wohnung nicht bezahlt. Im Oktober war schon ein Nachmieter eingezogen. Mit dem Vermieter hatte ich mich Mündlich geeinigt das die Miete (390€) mit der Kaution ( 750€) verrechnet werden soll. ( Mein Einzug war der 1.3.2011). Nun schickt mir der Vermieter ein Einschreiben.
    Kurze Fassung:
    Trotz mehrerer Mahnungen ( Keine) steht immer noch die Septembermiete aus. (390€)
    Wir sind leider nicht mehr in der Lage die Miete zu stunden, deshalb erwarten wir die Miete bis zum 19.11.2011.

    Androhung von Gericht bei Verzug ...

    Wie Ihnen mehrfach mitgeteilt wurde , hat Ihre vorzeitige Weitervermietung der Wohnung erhebliche Mehrkosten zu einer normalen Vermietung, zur Folge gehabt.
    Teilen Sie mir bitte mit, wann wir Ihnen diese Ihnen diese Kosten in Rechnung stellen sollen.
    Auch hier erwarte ich ihre Mitteilung bis zum 19.11.2011

    Immobilienverwaltung Schelb

    Fakt ist ich habe noch 360€ Guthaben bei dem Mann! Des weiteren steht noch eine "Rückzahlung" von Heizung und Wasser aus.

    Kann mir da jemand helfen?

  • Hallo Neueckumer,

    vorab: Es ist richtig, dass Du die Septembermiete noch hättest zahlen müssen.
    Ich würde dem VM bzw. der Verwaltung (auf jeden Fall Deinem Mietvertragspartner) mitteilen, dass es allgemein üblich ist, aus dem beendeten Mietverhältnis noch bestehende Restforderungen mit der hinterlegten Mietsicherheit zzgl. der inzwischen angefallenen Zinsen zu verrechnen und ich seiner zeitnahen Schlussabrechnung entgegensehe.

  • Hallo Neueckumer,
    wie "Berny" schon erwaehnt noch ein paar Infos.

    Wenn Sie sich mit der ausstehenden Miete geeinigt haben, stellt sich die Frage was fuer erhebliche Mehrkosten es denn sein sollen. Und ganz wichtig, lassen Sie sich hier die Nachweise der dadurch entstandenen Kosten zeigen !

    In Bezug auf die "Nachzahlung" von 2010 ? Da koennte es ganz gut sein, dass diese Nachzahlung ersteinmal geklaert bzw. bezahlt werden sollte. Sonst besteht die Gefahr das es in Vergessenheit geraet bzw. die Auszahlung sich hinauszieht.
    Sind es "Nachzahlungen" von 2011 ? In der Regel hat der Vermieter bis zu 6 Monate nach Beendigung der Mietverhaeltnis Zeit die "offenen" Rueckzahlungen ( Bekos ) auszuzahlen bzw. mit der Kautio zu verrechnen.

    Tipp: Nach Moeglichkeit schriftliche Nachweise fuehren, kann eine Menge Aerger ersparen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo und danke für die Antworten.


    Ich habe gegoogelt und Festgestellt das ich als Mieter nicht das Recht habe die Kaution Abzuwohnen.Also werde ich wohl die Miete erst mal nachzahlen müssen. Ich habe von anderen Ehemaligen Mietern erfahren das er Jahre braucht um die Kaution zurück zuzahlen.

    Ich denke gerade darüber nach bevor ich die Miete überweise ,Übergabeprotokoll und einen Nachweis wie meine Kaution angelegt ist, (zB. wegen Insolvenzschutz) zu verlangen.

    Die Nebenkosten sollen diesen Monat berechnet werden deshalb werde ich die von dem Monat aus dem die Miete fehlt nicht mitüberweisen.
    (Ich habe da vielleicht 30mal geschlafen und z.B. die Heizung nie angehabt.)

    Das Problem ist der 19.11. da ist die Frist abgelaufen. Wenn er seine Miete nicht hat geht er vor Gericht.

    Gruss

  • >Ich habe gegoogelt und Festgestellt das ich als Mieter nicht das Recht
    >habe die Kaution Abzuwohnen.

    so ist es

    >Ich habe von anderen Ehemaligen Mietern erfahren das er Jahre braucht um
    >die Kaution zurück zuzahlen.

    Da gibt es Fristen ... 1/2 Jahr nach Übergabe der Wohnung.. ist dies aus abrechnungstechnischen Gründen nicht möglich kann als Sicherheit eine ausreichende Summe um eine ggf. zu erwartenden Nachzahlung abzusichern hinterlegt werden. Dann kann die Kaution herausgegeben werden.

    Ist 1 Jahr nach dem Abrechnungszeitraum keine Abrechnung erfolgt, sind keine Nachforderungen mehr möglich. Davon nicht betroffen sind Rückzahlungen. Also die Abrechnung muss trotzdem erfolgen.

    >Ich denke gerade darüber nach bevor ich die Miete
    >überweise ,Übergabeprotokoll und einen Nachweis wie meine Kaution
    >angelegt ist, (zB. wegen Insolvenzschutz) zu verlangen.

    Kindergarten.
    Sie sind schon ausgezogen. Wieso haben sie kein Übergabeprotokoll ?

    >Die Nebenkosten sollen diesen Monat berechnet werden deshalb werde ich
    >die von dem Monat aus dem die Miete fehlt nicht mitüberweisen.
    >(Ich habe da vielleicht 30mal geschlafen und z.B. die Heizung nie
    >angehabt.)

    auch nicht rechtens. Wenn Sie die Miete noch zahlen müssen, gilt dies auch für die Nebenkosten.

    >Das Problem ist der 19.11. da ist die Frist abgelaufen. Wenn er seine
    >Miete nicht hat geht er vor Gericht.

    um Kosten zu sparen empfehle ich die vollständige Zahlung der Miete

  • um Kosten zu sparen empfehle ich die vollständige Zahlung der Miete


    Könnte in der Tat am günstigsten sein, denn sie stand dem VM ja seit dem 5.9. zu.
    Und vernünftig reden lässt sich schliesslich nicht mit jedem..., zur Freude von Rechtsanwälten, Gutachtern, Richtern, Gerichtskassen, ...:(

  • Guten Morgen zusammen,

    dann werde ich wohl besser bezahlen. Ich verabschiede mich dann schon mal ganz leise von meiner Kaution. Ich denke mal ohne Anwalt werde ich da wohl keinen Cent sehen.

    Gruss
    Jürgen

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