Beiträge von Pfinchen

    Erst einmal DANKE für die schnellen Antworten.

    Mainschwimmer, ich gebe dir in vielen Punkten recht.
    Natürlich ist es sein gutes Recht, die Miete einzufordern. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, bei dem er einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Das sehe ich genauso. Deswegen wollten wir uns ja auch gütlich mit ihm einigen.
    Allerdings wurde uns ja nun mit dem neuen Schreibe von P mitgeteilt, dass das Mietverhältnis am 30.09.2011 beendet wurde. Das war nun mein neuer Anhaltspunkt =)
    Wieso ist bei vorzeitigem Auszug die Bruttomiete fällig? Es gibt ja keinen Verbrauch mehr. Wir haben uns beim Versorger abgemeldet. Und dies hat P wohl auch getan. Da wir die Schlüssel abgegeben haben und eine Wohnungsübergabe erfolgte (alles schriftlich festgehalten, hatten wir keine Möglichkeit noch irgendwie in die Wohnung zu gelangen. Diese Möglichkeit hat aber der Vermieter. Also wenn er nun die Heizung aufdreht, das Wasser laufen lässt und wieder geht, ist das unser Geld was drauf geht? Das kann doch auch nicht richtig sein.
    Abgesehen schreibt P eindeutig in seinem Schreiben an uns
    "KALTMIETE" 425€. Und das stimmt nunmal nicht. Kann ich mich nicht auf solche Fehler berufen?

    Wie soll ich nun weiter vorgehen?
    Ich habe mir überlegt ein Schreiben aufzusetzen, indem ich darauf hinweise, dass lt. Schreiben von P. am bla bla richtigerweise festgehalten wurde, dass das Mietverhältnis am 30.09. beendet wurde und ich somit keine Mietzahlungen mehr entrichten muss. Weiterhin würde ich mich auf einen Vergleich einlassen, indem ich nur die Hälfte der damals gezahlten Mietkaution fordere, damit auf beiden Seiten kein erheblicher Schaden entsteht. Ich werde wohl auch darauf hinweisen, dass ich mehrere Nachmieter gestellt habe, diese aber nunmal aufgrund von unrechtmäßig erhobenem Provisionsanspruch abgesprungen sind (diese haben wir damals allerdings gezahlt, da wir nicht wussten das P Verwalter ist). Sollte sich P auf keinen Vergleich einlassen, werde ich darauf hinweisen, dass die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden muss.

    Geht das?

    Hallo,

    ich brauche dringend einen Rat.

    Mein Freund und ich (beide Mieter) haben uns entschieden uns eine neue Whg zu mieten. Somit haben wir unserem Vermieter dies ende August mündlich und schriftlich mitgeteilt. Da die 3 Monate Kündigungsfrist gelten, wären wir also zum 01.12. aus der Nr. raus gewesen. Da die neue Whg schon leer stand, hätten wir dort sofort einziehen können. Wir wollten natürlich nicht unnötig doppelt Miete zahlen und konnten mit unserem neuen VM aushandeln, dass wir dort am 01.11. einziehen. Somit hätten wir nur einen Monat doppelt zahlen müssen.
    Nun habe ich mit unserem (alten) VM gesprochen und ihn gefragt, ob er damit einverstanden wäre, wenn wir schon einen Nachmieter suchen, der dann evtl. eher einzieht und wir somit eher ausziehen können. Er war damit einverstanden. Wir sollten die NM allerdings für den Vertragsabschluss zu einem Makler bringen (nennen wir ihn mal P)
    Alles gut soweit. Wir haben einen Nachmieter gefunden, der zum 01.10. einziehen wollte. Wir abgemacht habe ich ihn für den Mietvertrag zu P geschickt. Da ich bis mitte September nichts gehört hatte, habe ich mich beim Vermieter und bei P über den Stand der Dinge erkundigt. Beide haben mir bestätigt, das alles klar geht und wir ausziehen sollen (das war am 22.09.). Somit hatten wir nur dieses Wochenende um umzuziehen, da wir so kurzfristig natürlich keinen Urlaub bekommen konnten. Somit ging alles holter dipolter. Sachen packen und los. Der neue VM war damit einverstanden, dass wir zum 01.10. einziehen. Mitten im Umzug (am 23.09.) kam heraus, dass der Nachmieter abgesprungen ist. Zu dem Zeitpunkt waren aber bereits alle Sachen (bis auf die leeren Möbel) in der neuen Whg.
    Der VM möchte nun natürlich, dass wir weiterhin miete zahlen. Wir natürlich nicht. Nach langen hin und her konnten wir uns daraus einigen (mündlich), dass er die 2 Kaltmieten Kaution behalten kann, wenn wir keinen Nachmieter mehr finden sollten. Also alles + - null.
    Bis heute haben wir leider keinen Nachmieter gefunden. Anfang Oktober (04.10. glaub ich) haben wir eine Wohnungsübergabe gemacht, alle Mängel beseitigt und die Schlüssel abgegeben (haben wir alles schriftlich). Wir zahlen nunmehr seit Okt. keine Miete mehr und für uns war es jetzt gegessen.
    Samstag hatten wir dann ein schreiben von P im Briefkasten. (man sollte eben erwähnen, P ist der Makler und der Hausverwalter bzw. WEG-Verwalter. Das ergibt sich aber leider aus keinem Schreiben).
    P schreibt:

    Nach Beendigung des Mietverhältnisses zum 30.09.2011 ergibt sich wie folgt eine Kautionsabrechnung:

    Eingezahlte Kaution 600 €
    Zinsen 1,21 €
    abzgl. Kaltmiete Okt. 425 €
    abzgl. Kaltmiete Nov. 425 €

    Nachzahlung in Höhe von 248,79 €

    So, nun zu meinen Fragen =)

    1. Die Summe der Kaltmiete stimmt nicht. Kaltmiete sind lt. Mietvertrag 300€. 125€ waren für die Nebenkosten (Wasser und Gas). Dies dürfen sie mir doch nciht mehr in Rechnung stellen, oder?

    2. Kann ich mich darauf stützen, dass sie mir ja nun schriftlich bestätigt haben, dass das Mietverhältnis am 30.09.2011 beendet wurde? Da wir seit Okt. keine Miete mehr gezahlt haben und wir keine Mahnung oder sonst was bekommen haben UND nun schriftlich bestätigt wurde, dass das Mietverhältnis beendet worden ist, ist es doch klar, dass wir keine Miete mehr für Okt. und Nov. zahlen müssen, oder?

    3. Da Makler und Verwalter eine Person ist, kann ich doch auch noch die Provision zurück fordern oder?

    So, ich hoffe jemand steigt hier durch =)
    Danke schonmal,

    Lieben Gruß,
    Pfinchen

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