Erst einmal DANKE für die schnellen Antworten.
Mainschwimmer, ich gebe dir in vielen Punkten recht.
Natürlich ist es sein gutes Recht, die Miete einzufordern. Zumindest bis zu dem Zeitpunkt, bei dem er einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Das sehe ich genauso. Deswegen wollten wir uns ja auch gütlich mit ihm einigen.
Allerdings wurde uns ja nun mit dem neuen Schreibe von P mitgeteilt, dass das Mietverhältnis am 30.09.2011 beendet wurde. Das war nun mein neuer Anhaltspunkt =)
Wieso ist bei vorzeitigem Auszug die Bruttomiete fällig? Es gibt ja keinen Verbrauch mehr. Wir haben uns beim Versorger abgemeldet. Und dies hat P wohl auch getan. Da wir die Schlüssel abgegeben haben und eine Wohnungsübergabe erfolgte (alles schriftlich festgehalten, hatten wir keine Möglichkeit noch irgendwie in die Wohnung zu gelangen. Diese Möglichkeit hat aber der Vermieter. Also wenn er nun die Heizung aufdreht, das Wasser laufen lässt und wieder geht, ist das unser Geld was drauf geht? Das kann doch auch nicht richtig sein.
Abgesehen schreibt P eindeutig in seinem Schreiben an uns
"KALTMIETE" 425€. Und das stimmt nunmal nicht. Kann ich mich nicht auf solche Fehler berufen?
Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Ich habe mir überlegt ein Schreiben aufzusetzen, indem ich darauf hinweise, dass lt. Schreiben von P. am bla bla richtigerweise festgehalten wurde, dass das Mietverhältnis am 30.09. beendet wurde und ich somit keine Mietzahlungen mehr entrichten muss. Weiterhin würde ich mich auf einen Vergleich einlassen, indem ich nur die Hälfte der damals gezahlten Mietkaution fordere, damit auf beiden Seiten kein erheblicher Schaden entsteht. Ich werde wohl auch darauf hinweisen, dass ich mehrere Nachmieter gestellt habe, diese aber nunmal aufgrund von unrechtmäßig erhobenem Provisionsanspruch abgesprungen sind (diese haben wir damals allerdings gezahlt, da wir nicht wussten das P Verwalter ist). Sollte sich P auf keinen Vergleich einlassen, werde ich darauf hinweisen, dass die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden muss.
Geht das?