Ich wohne mit meiner Familie seit 2002 in einer Mietwohnung mit bisher ausgewiesenen 85 qm.
Zum 1.1.2011 hat der Eigentümer die Verwaltung seiner Wohnungen an eine "Hausverwaltung" abgegeben.
Ende Oktober erhalte ich nun eine Mietvertragsänderung zum 1.1.2011 mit den tatsächlich - neu - ausgemessenen 89 qm (was faktisch richtig ist - ich habe bisher die Wohnung nie ausgemessen!)zur Unterschrift erhalten.
Der Mietvertragsänderung war gleich eine Nachzahlungforderung angehängt. D.h. ich soll nun Grundmiete sowie Nebenkosten- und Heizkostenvorauszahlung für 10 Monate nachzahlen.
Nach meinem Rechtsverständnis ist die Änderung erst zum 1.1.2012 möglich. Habe leider keine Auslegungen zu "meinem" Fall gefunden. Ich meine, der mir vorliegende Mietvertrag von 2002 ist gültig - solange Mieter und Vermieter nichts anderes vereinbaren - und die Mietvertragsänderung ist nur zum übernächsten Monat - mittlerweile Januar möglich.
Bitte nun um kurze Beiträge, ob ich mich irre, oder meinem gesunden Menschenverstand vertrauen kann - und evtl. Rechtsbeistand zur Hilfe bitten soll. DANKE!