der-Mieter
Ich habe bereits vor Wochen die Mietkautions-Bürgschaft in voller Höhe bei der Bank abgerufen und auch erhalten aber der in diesem Fall geringe Betrag von zwei Monatsmieten deckt bei weitem nicht den Schaden, der mir entstanden ist.
Mir liegt ein Kostenvoranschlag eines anerkannten GALA-Fachbetriebes vor, der mehrere Tausend Euro auflistet, um die Verwilderungen und den angehäuften Müll zu beseitigen.
Wohlgemerkt: Mir geht es nicht darum, einen Vorzeigegarten mit "englischem Rasen" zu bekommen, sondern einen gutachterlich bestätigten Normalzustand herbeizuführen.
Ich wäge zurzeit ab, ob ich selber Klage vor dem zuständigen Amtsgericht einreichen soll, was bedeutet, daß ich zur unumstößlichen Beweissicherung der Tatsachen einen gerichtlich bauftragten Gutachter bezahlen müßte (geschätzte Kosten hierfür sind mindestens ca. 1500,00 Euro) oder ggfs. vorerst alles "aussitze" und den Mieter auf Rückgabe der Kaution klagen lasse (er ist sich angeblich keiner Schuld bewußt).
Lasse ich die Frist von einem halben Jahr nach Auszug des Mieters zur Geltendmachung meiner Ansprüche vor Gericht verstreichen, so kann ich vorläufig nur über die einbehaltene Kaution verfügen, andernfalls jedoch wäre die Höhe des gerichtlich beauftragten Gutachtens Grundlage für meine Forderungen.
Mir geht es zurzeit in erster Linie darum, herauszufinden, ob an der Aussage des Mieters:
"Auch wenn die genannte formularmäßige Klausel als Gartenpflege auch die Erneuerung von Pflanzen/Gehölzen vorsieht, so muß ich Sie darauf hinweisen, daß derart weitgehende grundsätzlich dem Eigentümer obliegende Arbeiten keinesfalls durch eine Formularklausel wirksam auf den Mieter übertragen werden können. Hierzu bedarf es einer Individualvereinbarung, die wir nicht getroffen haben. Unsere Seite des Vertrages haben wir erfüllt."
ein Wahrheitsgehalt ist oder nicht.
Mir ist grundsätzlich nicht klar, wann in einem beidseitig akzeptierten und unterschriebenen Vertrag eine sogenannte Formularklausel rechtlich gültig ist bzw. wann sie ungültig sein soll.
In meinen Augen ist nämlich der ganze Papierkrieg eines mehrseitigen Mietvertrages eine Ansammlung von Formularklauseln...