Probleme nach Auszug

  • Hallo,

    ich hätte ein paar Fragen, muss aber weiter ausholen.

    Unser Vermieter rief uns eines Sonntags an und teilte uns mit, dass er uns fristgerecht 3 Monate wegen Eigenbedarf kündigen müsse.

    1 Tag später rief er erneut an und meinte, vergesst die 3 Monate, Ihr habt Zeit bis Jahresende. Auf meine Frage, was denn wäre wenn wir früher eine Wohnung hätten, meinte er, dann könnt Ihr natürlich früher ausziehen. (Frage: wir haben dies nie schriflich erhalten, hätten wir das nicht auch auf Papier erhalten sollen?)
    Soweit so gut, nach dem ersten Schock (wohnen seit 7 Jahren in der Wohnung) haben wir uns gleich auf die Suche gemacht.

    Vermieter kam mit Frau, um sich mal die Wohnung (über 20 Jahre alt) anzugucken. Frau meinte, das würde ja alles noch sehr gut aussehen.

    Allerdings hatten wir einen Wasserschaden an 2 Holztüren (dem Parkett ist nichts passiert, *nur* das Türblatt ist unten ca 10-20 cm aufgequollen).
    Da wie gesagt das Haus schon über 20 Jahre alt ist, gibts keine Rechnungen von den Türen, geschweige denn noch Aufzeichnungen durch wen die Türen installiert wurden. Wir also ein Schreiner kommen lassen, Kostenvoranschlag machen.

    Dieser wurde unserer Versicherung gemeldet mitsammt Kostenvoranschlag und Bilder der Türen. Die Versicherung überwies dem Vermieter ein Betrag *x*, informierte mich darüber.

    So, Übergabe der Wohnung verlief recht entspannt. Im Vertrag stand, dass wir bei Auszug die Wände weiss streichen müssen. Da er den Parkett nach über 20 Jahren neu versiegeln lassen wollte, fragten wir, ob wir dann überhaupt streichen sollen? Er meinte, nein, ich will neue tappezieren. Ok, wir haben dann noch die Tappeten von den Wänden gerupft. Abends war dann die Übergabe der Schlüssel, Ablesen der Heizung, Strom usw. Es wurde kein Übergabeprotokoll gemacht. (Fehler?) Auf meine Frage ob alles recht wäre, meine er jaja, alles ok. Er meinte, er müsse dann noch die Endabrechung machen, das würde aber erst im neuen Jahr passieren und dann würden wir auch unsere bezahlte Kaution erhalten.

    Jetzt rief der Vermieter mich an, er seie a.) nicht mit dem Betrag *x* für die Türen einverstanden und ich solle da bei meiner Versicherung nachfragen. Also, mit meinem Versicherungsengel telefoniert, der frage, ähm - warum kümmerst Du dich darum? Du hast den Schaden gemeldet, wenn er damit nicht einverstanden ist sollte er sich an uns wenden. Und er bekommt den Betrag *x* wegen Zeitwert. Alt gegen neu, geht nicht!

    So, ich das meinem Vermieter mitgeteilt, er versteht immer noch nicht warum denn er jetzt das gerenne zur Versicherung hätte, weil es wäre ja meine Versicherung. Und er will da neue Türen reinhaben. Er sei sich sicher, andere Versicherungen hätten den Schaden voll erstetzt.

    Frage jetzt: Kein Übergabeprotokoll - kann er nachträglich noch Forderungen stellen? Und müssen wir die dann begleichen?
    Können wir die von uns bezahlte Kaution vor nächstes Jahr zurückfordern?
    Falls er den Betrag für die Türen von der Kaution abziehen will, bleibt uns wohl nur der Weg über einen RA.

    Danke und Gruß

  • Frage jetzt: Kein Übergabeprotokoll - kann er nachträglich noch Forderungen stellen? Und müssen wir die dann begleichen?

    Nein! Nur wenn er verdeckte Mängel findet kann er Forderungen stellen. Nachdem er euch zuerst informiert hat und ihr den "Schaden" beheben konntet.

    Können wir die von uns bezahlte Kaution vor nächstes Jahr zurückfordern?

    Nein! Siehe hier: Rückzahlung der Mieterkaution

    Falls er den Betrag für die Türen von der Kaution abziehen will, bleibt uns wohl nur der Weg über einen RA.

    Ja, das ist dann aber kein Problem, denn eure Versicherung weiß, was sie bezahlen muss und was nicht. Wünsche des Vermieters sind dabei immer außen vor.

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