Hallo an alle hier!
Ich habe da mal eine Frage zum Thema Wohnungskündigung:
In unserem Mietvertrag steht:
....Kündigung der Wohnung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende.....
Ist das so zulässig?
Ich kannte bislang nur die normale 3 Monate Kündigungsfrist. Aber von Quartalsangaben war mir nichts bekannt.
Das würde bedeuten, wenn ich jetzt kündigen würde, dass wir diese Wohnung erst zum 31.03.2012 übergeben könnten, richtig?
Andernfalls wäre es ja schon der 31.01.2012...
Für kompetente Hilfe in diesem Fall bin ich euch sehr dankbar!
Grüße
Stefan