Hallo Berny,
danke für deine schnelle Antwort.
Also kann ich den Satz mit "Quartalsende" beruhigt aussen vor lassen und in meiner schriftlichen Kündigung auf § 573c BGB hinweisen.
Damit bin ich dann meinem Teil der Kündigung vollständig nachgekommen.
Unser Vermieter hat einen Vertrag selber aufgesetzt und wohl aus allen möglichen und auch unmöglichen Quellen einfach etwas zusammengefügt.
Er betonte auch, dass wir die Wände weiß lassen müssen. Darf er ja eigentlich auch nicht...