Mietminderung gerechtfertigt???

  • Hallo an alle Mitleidenen

    Ich wohn seit ca. 1,5 Jahren in meiner Mietwohnung, und ich glaub das Haus könnte einstürzen, das würd die "tolle" Vermieterin nicht interessieren.

    Ich wohn mit einer (der Vermieterin natürlich gemeldeten) Mitbewohnerin in dieser Wohnung und diese hat einen Haufen Schäden.

    Einmal ist seit letzen August das Dach undicht (wenns stark regnet bildet sich so ein "Sack" wasser hinter der Tapete), die Treppe zum Dachboden kaputt, ein Fenster hat einen Sprung der wandert, die Klingel geht seit gestern nicht mehr. Regelmäßig haben wir kein warmes Wasser. Wegen den länger bestehenden Dingen waren wir auch schon beim Anwalt, der hat ihr geschrieben, sie habe das unverzüglich zu reparieren und ihm zu melden...

    NICHTS macht die Alte. Sie weiß von allem (außer der Klingel). Wir haben sie auf vieles (Dach, Treppe...) MEHRMALS hingewiesen. Ich denke, die Alte (sorry) weiß genau, das wir nicht die Kohle haben, sie wirklich anzuklagen.

    Ich denke, wenns um ihr geliebtes Geld geht, wird die Alte schon was tun. Was meint ihr, ist eine Minderung gerechtfertigt, und wenn ja, wie viel???

    LG Bella88

  • Zitat

    Ich denke, wenns um ihr geliebtes Geld geht, wird die Alte schon was tun. Was meint ihr, ist eine Minderung gerechtfertigt,


    Ja!

    Zitat

    und wenn ja, wie viel???


    Da gibt es im Internet massenweise Hinweise und Urteile. Aber die gilt jeweils nur für diesen bestimmten Fall. Darum solltet ihr da besser einen Anwalt befragen.

    Mal nach Mietminderungstabelle googlen, sich aber bewusst sein, dass die Entscheidung eines Amtsgerichts in Itzehoe keine Beweiskraft in Neunkirchen hat.

    Aber warum wollt ihr denn unbedingt in dieser Bruchbude wohnen bleiben? Ihr zahlt wenig Miete? Dann könnt ihr auch nicht erwarten, dass der Vermieter noch was davon in die Reparaturen des Hauses steckt.

  • Zitat

    Aber warum wollt ihr denn unbedingt in dieser Bruchbude wohnen bleiben?

    Hmmm, von wollen kann ja keine Rede sein. Wir haben mehrmals versucht, Wohnungen zu suchen, haben uns einige angesehen, aber kein Vermieter nimmt uns. Wir sind Schüler, leben von Bafög. Da sind wir nicht die Traummieter... außerdem sehen sich hier immer dutzende Leute die kleinen Wohnungen an, da wird immer was "besseres" für den Vermieter bei sein. Wenn, könnten wir mit unseren Finaziellen mitteln höchstens in eine genau so schlimme Baracke ziehen...

    Wir müssen wohl eher hier leben...:mad:

    Aber warum soll man nicht erwarten können, das hier wenigsten irgendwas instand gesetzt wird, das ist die Pflicht eines Vermieters. So Dinge wie das Fenster und das Dach. Alles andere, naja... aber wenn es hier stark regnet, dann Zahlt die mir meinen neuen Fernseher!!!:mad::mad::mad:

  • oh mann....ist ja echt schlimm für euch. mit dem Anwalt war ne gute idee.

    auf jeden fall miete mindern. da dürfte der Anwalt euch aber schon tipps ge-

    geben haben. evtl. den geminderten betrag auf ein extrakonto einzahlen.

    eine einstweilige verfügung (AG) wäre evtl auch möglich. hat bei mir auch

    geklappt.

    lg ...zoey

  • Was würde denn eine einstweilige Verfügung bewirken. Ich glaub ich stell mir da gerade was ganz anderes drunter vor (das man sich einer bestimmten Person nicht nähern darf...:confused:)

    Naja, wir waren mit einem Rechtsberatungsschein da, und der Anwalt hat einen auch spüren lassen, das er wohl nur angemessen handelt, wenn man privat für ihn zahlen kann (während des Gesprächs ein langes Privatgespräch über seine Erkältung geführt...:mad: usw.)
    Aber man hat hier ja keine andere wahl, man findet keine anderen Anwälte für Mietrecht...
    Das mit der Mietminderung werden wir jetzt nochmal mit ihm bereden.

  • Hi Bella,

    selbstverständlich ist Deine Vermiterin verpflichtet grundlegende Dinge in Ordnung zu bringen. Dazu gehört ein dichtes Dach:

    "Eine 10-prozentige Mietminderung wird anerkannt bei Feuchtigkeitsflecken im Wohnzimmer mit einer Größe von ca. 20 x 20 cm. Ist der gesamte Boden feucht, kann dies zu einer Minderung der Miete von bis zu 60% führen (Urteil AG Bad Vilbel, aus WM 1996, S. 701).

    Ist das Dach eines Hauses undicht und kommt es zu Schimmelbildung an den Wänden, so sehen die Gerichte eine Mietkürzung von 20% als gerechtfertigt an (AG Hamburg, aus WM 1979, S. 103). "


    Aber bitte schließe aus Deiner Vermieterin nicht auf alle Vermieter. Ich würde meinen Mietern etwas in dieser Form nicht zumuten. Mir ist ein intaktes Verhältnis zu meinen Mietern sehr wichtig.

    Gruß Tom

  • @Tom: letzten August hat es reingeregnet....:mad:das hat sie sich angeschaut und meinte sie würd einen handwerker schicken der das dach repariert und der drüber tapeziert. An dem tag als es geschehen sollte, hatte ich keine Zeit. Sie rief an und meinte heuts würd es bei ihr gehen, ich sagte ich hätte keine zeit. da meinte sie dann das müsste ich dann aber selbst machen....hab ich dann auch, also drüber tapeziert. der handwerker kam nochmal später und meinte das dass dach undicht wäre er würde es weiter leiten. nichts passiert.

    unser problem ist wir sind nicht rechtschutzversichert und das weiß sie!!! ein schreiben vom Anwalt das sie das dach reparieren soll,hat sie gekonnt ignoriert. und seit dem renn ich der hinterher aber passieren tut nichts. Manchmal galub ich das die uns hier rauseckeln will......weil seit meine beste freudin bei mir wohnt und sie dagegen nichts sagen konnte macht die nichts mehr und ignoriert alles,außer wir machen was falsch....:mad:

  • Guten Morgen Bella,

    also zuerst mal muss sich Deine Vermieterin mit Dir terminlich absprechen. d.h. sie kann Dir nicht einen Termin vorgeben den Du zu "akzeptieren" hast. Desweiteren muss Sie Dir rechtzeitig vorher Bescheid geben damit Du deine Termine dementsprechend planen kannst.

    Auch kann Sie dann nicht verlangen das Du als Mieterin diese arbeiten selber erledigst. Ein dichtes Dach ist Sache der Vermieterin.

    Ich denke da hilft Dir nur eine schriftliche Information an Deine Vermieterin in dem Du ihr eine Frist setzt, sollte es bis dahin nicht in Ordnung sein reduzierst Du die Miete entsprechend. Auch evtl. Schäden durch das Wasser an Deinen Möbeln werden ihr in Rechnung gestellt.

    Ich ärger mich immer wieder über diese "Sorte" Vermieter die uns alle in Mißkredit bringen.

    Drück Dir die Daumen

    Gruß Tom

  • Hallo Tom28,

    Probleme, wo (natürlich, wen wundert's?) immer der andere schuldig ist, haste zu Tausenden tagtäglich.

    "zuerst mal muss sich Deine Vermieterin mit Dir terminlich absprechen."
    ... und dann wartet jeder darauf, dass sich der andere zuerst bewegt...

    "Ein dichtes Dach ist Sache der Vermieterin.
    Ich denke da hilft Dir nur eine schriftliche Information an Deine Vermieterin..."
    Fast richtig: Richtiger wäre eine Abmahnung, nachweislich und schriftlich, mit Fristsetzung.

    "in dem Du ihr eine Frist setzt, sollte es bis dahin nicht in Ordnung sein reduzierst Du die Miete entsprechend."
    Richtig, Nägel mit Köpfen.

    "Auch evtl. Schäden durch das Wasser an Deinen Möbeln werden ihr in Rechnung gestellt."
    Dies sollte in der Abmahnung auch erwähnt werden - ausserdem, dass die durch Wettereinflüsse entstandenen und noch entstehenden Schäden am Haus und an der Mietsache bestimmt nicht in ihrem Interesse sein dürften.

  • hi Tom,

    danke für deine tipps. Natürlich werde ich mich hüten alle vermieter über einen kamm zu scheren.:D Bevor ich hier einzog, wohnte ich noch bei meiner mutter und diese Wohngesellschaft war in Odnung.

    Ich hab heut einen Termin bei meinem anwalt gemacht. dem werde ich sagen das er die frist setzen soll und auch alles andere mit der mietminderung. ich denk das macht mehr eindruck,weil die vermieterin meine Briefe alle ignoriert....:mad:

    und ich wusste bis jetzt nicht umwieviel ich die miete kürzne darf, deshalb lass ich das über den anwalt laufen. der weiß ja umwieviel er das kürzen kann und so. Leider hab ich das seit letzten August ziehmlich schleifen lassen,leider. Ich wollte einfach nur schnell umziehen und dachte das würde schnell gehen,aber leider ja nicht und deshalb dachte ich mir auch wenn die es nicht für ihre Nachmieter repariert ist es ja ihre schuld.

    aber mal ne andere frage, wenn ich die miete kürze und die sich noch 2-3 monate zeit lässt und es dann erst alles repariert, muss ich ihr das geld dann zurück zahlen? Oder ist es dann so das in diesem Zeitraum die Wohnung ja "weniger Wert" war...???:confused:

  • Hi Bella,

    nein musst Du nicht. Du kannst es als "Entschädigung" für Deine Umstände die Du damit gehabt hast sehen. Schliesslich musst Du ja das Wasser das an der Wand runter läuft entfernen, sauber machen usw.

    2-3 Monate würde ich ihr nicht zugestehen, bei einem Mangel dieser Art sollte das schnellstens passieren.

    Und selbst wenn Du nach einer anderen Wohnung Ausschau halten möchtest, es gibt auch Vermieter die Schüler als Mieter akzeptieren. Eine meiner Mieterinnen ist noch in der Ausbildung und ich verzichte in dieser Zeit auf über die Hälfte der Miete ( im Vergleich zum aktuellen Mietspiegel ).
    Mir ist das Mieter/Vermieterverhältnis wichtiger als ein paar € im Monat mehr.

  • Ich hab heut einen Termin bei meinem anwalt gemacht.
    aber mal ne andere frage, wenn ich die miete kürze ....


    Tipp: Frag' Deinen Anwalt (Fragen vorher aufschreiben).

  • so jetzt hab ich endlich neuigkeiten. Also ich war bei meinem Anwalt. Der meinte erstmal zu Anfang das eine Mietminderung erst gerechtfertig wäre wenn etwas passiert wäre ( das mit dem reinregnen vom Dach wäre schon zulang her und da ich da ja auch drüber tapeziert habe sieht man auch nichts mehr)....:mad:
    Zweitens meinte er wenn er das für mich schreiben würde müsste ich das selbst bezahlen (ich bin ja nicht rechtschutzversichert)...und er meinte da meine Vermieterin schon auf das erste schreiben nicht reagiert hätte würde es nichts bringen.
    Er riet mir ich sollte ihr noch einen Brief per Einschreiben und Rückantwort schreiben indem ich alle Sachen aufzähle und sie nochmals darauf hinweise das sie es weiß. Damit falls was passiert z.B. es nochmal reinregnet, ich sagen kann das sie es wusste und nichts gemacht hat.
    Ich war echt fertig als ich beim Anwalt rauskam. MUSS DEN IMMER ERST WAS PASSIEREN BEVOR WAS GEMACHT WIRD?????:confused:

    Aber gut langsam ist es mir echt schnuppe. Wenn ich nächstes Jahr Arbeit hab bin ich hier eh raus und dann soll die mir nicht kommen mit "die Schäden haben sie mir nicht gemeldet":p

    Aber nochmal was anderes kann ich der das so schreiben ich bin sowas nicht so gut drin, sowas zu schreiben....

    Sehr geehrte Frau XXX,

    ich wollte Ihnen nochmals schriftlich mitteilen dass bei mir in der Wohnung das Fenster einen Sprung hat. Des Weiteren ist die Leiter zum Dachboden und das Dach kaputt bzw. beim Dach ist es ja so das es noch vom letzten Jahr undicht ist. Bei allen drei Sachen waren Handwerker da die sich die Schäden angesehen haben. Die Handwerker sagten mir das sie Ihnen bescheid geben wollten und Sie sich dann bei mir melden würden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bin für verbesserungs vorschläge offen....danke

  • Sehr geehrte Frau XXX,
    ich wollte Ihnen nochmals schriftlich mitteilen dass bei mir in der Wohnung das Fenster einen Sprung hat. Des Weiteren ist die Leiter zum Dachboden und das Dach kaputt bzw. beim Dach ist es ja so das es noch vom letzten Jahr undicht ist. Bei allen drei Sachen waren Handwerker da die sich die Schäden angesehen haben. Die Handwerker sagten mir das sie Ihnen bescheid geben wollten und Sie sich dann bei mir melden würden.


    Diesen Entwurf halte ich für untauglich. Was willst Du damit erreichen? Kannst auch schreiben: "Wenn es regnet, wird es nass."
    Ich würde tabellarisch nach Datum geordnet sämtliche Mängel einzeln aufzählen: Datum, Mangelbeschreibung, wann der VM mitgeteilt, was hat sie wann zur Behebung unternommen oder auch nicht.
    Dann sie unter Bezugnahme auf § 535 BGB (Instandhaltungspflicht der Mietsache durch den Vermieter) auffordern, die noch bestehenden Mängel innerhalb von 4 Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu beseitigen, da ich sonst eine juristische Prüfung bzgl. Mietminderung veranlassen werde. Per Einwurfeinschreiben zusenden.

  • das problem ist nur ich weiß nicht mehr wann und um welche uhrzeit ich ihr das alles gesagt habe. Und wenn die schon nicht auf das schreiben vom Anwalt reagiert wird die sich wenn ich sie auffordere das alles zu reparieren nur kaputt lachen. Mir geht es nur daraum das falls was noch passiert oder ich nächstes jahr ausziehen kann, sagen kann das sie alles schon längst gewusst hat.

  • "ich weiß nicht mehr wann und um welche uhrzeit ich ihr das alles gesagt habe."

    Also hast du die Mängel noch garnicht schriftlich angezeigt? Dann aber schnell, wie von Berny erklärt eine Mängelanzeige vornehmen. Denn dazu bist du verpflichtet.
    Wenn du die Daten nicht mehr genau zusammen kriegst, dann erwähne trotzdem seit wann "ca" ihr die Mängel bekannt sind.
    Wer hatte die Handwerker beauftragt? Wenn das bereits durch die Vermieterin veranlasst wurde, dann dürfte ja klar sein, dass seit wann sie mind. Kenntnis hat. (Handwerkertermin notfalls nochmal bei der Firma erfragen, wann die da waren)

  • also beim dach hat das mein anwalt ihr schriftlich geschickt...keine reaktion. Und das mit dem fenster und treppe hab ich ihr leider nur am telefon gesagt. Aber da saß jemand neben und hat es gehört. Das datum von beiden sachen kann ich wirklich nur mit circa angeben. die handwerker wurden von der vermieterin beauftragt. das sind aber welche von ihrer eigenen firma. also ich weiß nicht ob ich mich darauf verlassen kann das sie sagt handwerker wären vielleicht noch gar nicht da gewesen, weil sie von "nichts" wusste...ganz ehrlich trau ich der alles zu.

    aber mal abwarten was jetzt noch kommt. so wie ich schätze erstmal nichts, aber soll mir egal sein machen kann ich ja eh nichts außer warten. nur gut das duie das jetzt schriftlich und mit einschreiben bekommen wird.:cool:

  • Wie der-Mieter schon treffend sagte: "Dann aber schnell, wie von Berny erklärt eine Mängelanzeige vornehmen." und die Aufforderung, diese binnen (bspw. 4) Wochen zu beseitigen in Bezug auf § 535 BGB.

    Bella88:
    "Und das mit dem fenster und treppe hab ich ihr leider nur am telefon gesagt."
    Das lässt sich evtl. rekonstruieren, falls Du Einzelverbindungsnachweise hast.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!