Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo zusammen
    Ich habe folgenes Problem ich wohne jetzt seit 5 Jahren mit meiner Frau und Kind (6 Jahre alt) in einer 4-Zimmerwohnung. Meine Vermieterin wohnt in München habe die ganzen 5 Jahre nie etwas gehört von ihr, außer das sie mir die Nebenkostenabrechnung geschickt hat. Jetzt habe ich die Kündigung bekommen das ich in 3 Monaten raus muss wegen Eigenbedarf. Ihr Mann ist gestorben und sie will nicht in München bleiben weil sie dort niemand kennt und ihre Tochter wohnt in der gleichen Stadt wo ich wohne also wo ihre Wohnung ist. Was habe ich jetzt für Rechte muss ich in 3 Monaten raus?

    Mit freundlichen Grüssen
    ein Pechvogel

  • Hallo manni,

    ich empfehle Dir, einen in Mietrecht versierten RA aufzusuchen.
    Hier sollte mal geprüft werden, ob der Eigenbedarf gewissen Kriterien standhält und rechtswirksam durchgesetzt werden kann.

  • Hallo zusammen,

    ich habe nochmal eine Frage. Ich wohne in einem Vorort so ca 10 km von einer Stadt entfernt. Ich wurde jetzt zum 31.01.2012 gekündigt wegen Eigenbedarf. Ich suche eine Wohnung und habe in mehreren Zeitungen Anzeigen geschaltet und Aushänge usw.
    Ich habe geschrieben das ich eine Wohnung in den Vororten suche bis jetzt leider noch nichts gehört. Jetzt meine Frage was passiert wenn ich bis zum 31.01.2012 nichts finde?

    Mfg Manni

  • Da hier niemand deinen Vermieter kennt, wie sehr er auf deine Wohnung angewiesen ist, könnte es durchaus sein, dass er vor Gericht auf Räumung der Wohnung klagen wird.

    Aber diese Fragen solltest du besser mit einem Anwalt für Mietrecht besprechen, wie dir bereits gesagt wurde.

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