Hallo,
ich wollte heute meine Dienstwohnung ohne Mietvertrag in besenreinem Zustand übergeben. Die Wohnungseigentümer (Immobilien Freistaat Bayern) wollte diese Wohnung so nicht übernehmen. Es wird mir vorgehalten ich hätte die Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt, obwohl ich bemerkte das ich dies gemacht habe und sie es ja hätten überprüfen können vor 3 Jahren. Lange Rede kurzer Sinn sie haben meine Wohnungsschlüssel übernommen und mir noch die Haustürenschlüssen überlassen damit ich die Mängel abstellen kann.
Es wird bemängelt die Heizkörper (22 Jahre alt) sind verrostet und ich soll sie streichen. Die Wände gehören weiss gestrichen und ich soll die Dübellöcher (normaler Gebrauch nicht übermäßig viele) mit Gips verschließen. Es wurden Fotos gemacht und gesagt ich bekomme Post mit den Mängeln. Normalerweise lasse ich mich bei solchen Sachen nicht einschüchtern aber nun weiß ich halt auch nicht mehr weiter ob ich das machen muss? Habe 22 Jahre in dieser Wohnung gelebt und Wohnungsübergaben waren bei anderen nicht so dramatisch. Sie mussten nicht ausmalen und nur besenrein übergeben. Es wurden auch die 4 Löcher an der meine Sat Schüssel befestigt war bemängelt. Ich muss sagen dieses Haus ist bereits 100 Jahre alt und es wurde bei mir lediglich 3 Fenster erneuert. Ansonsten waren die Fenster undicht der Keller vermodert und Schimmelbefall. Aus dem Kanal kam Faulgeruch. Desweiteren sind an der Fassade Frostschäden und der Putz brökelt ab. Kann das sein das man sich hier so sehr aufregt über solche Kleinigkeiten? Muss ich das abstellen?
Bitte helfen sie mir ich weiß nicht weiter und Umzüge kosten viel Geld wäre froh wenn ich mir ein wenig was sparen könnte.
Also einen Mietvertrag habe ich nicht - das ist eine Dienstwohnung. Es gibt ein Schreiben worin festgelegt ist das Schönheitsreperaturen Küche, Bad alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafzimmer alle 5 Jahre und der Rest unbestimmt gemacht werden muss.
Dachte so starre Fristen darf es nicht mehr geben - und es ist ja eine Dienstwohnung welche mir zugewiesen wird und nicht vermietet wird.
Außerdem sagte ich ja das ich es vor 3 Jahren gemacht habe - nur das es mittlerweile halt wieder schmutzig ist.
Der Eigentümer hätte sich halt damals davon überzeugen sollen und nicht beim Auszug dies bemängeln. Oder liege ich da falsch.
Es ist ein Zettel über die Vereinbarung von Schönheitsreparaturen.
Hier steht in der Regel sind Schönheitsreparaturen in folgenden Zeitabständen erforderlich. Küche 3 Jahre, Wohn Schlafräume 5 Jahre und alle anderen 7 Jahre. Für Tapezierenden usw. können diese Fristen um bis zu 2 Jahre überschritten werden. Es steht auch drin. Bei Ende des Dienstwohnungsverhältnisses hat der Wohungsinhaber alle bis dahin je nach Grad der Abnützung oder Beschädigung erforderlichen Arbeiten auszuführen oder ausführen zu lassen oder man stellt mir die Kosten in Rechnung. Ist das hier rechtens?
Vielen Dank
LG
Hermann