Mieter möchte nach 4 Wochen kündigen und verlangt die erste Miete zurück

  • Hallo,

    ich bin neu hier und hoffe dass mir jemand helfen kann ;)

    Mal angenommen ein Vermieter A hat anfang Oktober seine Eigentumswohnung vermietet, und zwar in unrenoviertem Zustand. Am 2. Oktober wurde die Wohnung übergeben.
    der Mieter dieser Wohnung teilt nach 4 Wochen mit, dass er für längere Zeit ins Ausland muss und daher nicht mehr in der Wohnung bleiben möchte. Der Vermieter bietet ihm an, ihn bei einer Suche nach einem Nachmieter zu unterstützen, obwohl er das eigentlich nicht müsste (liege ich da richtig?).
    Als der Vermieter den Mieter darauf ansprach, ob er die Kosten für die Internet-Annonce übernimmt, verneinte der Mieter (muss er denke ich auch nicht, ist ja meine freiwillige Sache) und verlangt auch die erste Monatsmiete (Oktober) zurück, weil er ja bis jetzt nicht in der Wohnung gelebt hätte sondern nur renoviert.
    In unserem fiktiven Fall hat der Mieter aber in 4 Wochen lediglich das Wohnzimmer gestrichen hat, sonst nichts. Er hätte also durchaus schon dort leben könne bzw. schneller renovieren...
    Meine Frage jetzt: reicht es als ausserordentlchen Kündigungsgrund aus wenn z.B. ein Mieter aufgrund von familiären Problemen wegziehen muss? Kann der Mieter die erste Miete zurückverlangen? Die kommende Miete, also für November möchte der Mieter natürlich auch nicht zahlen (zu Unrecht?).

    Auf was muss der Vermieter jetzt achten? Er hat ja 3 KM Kaution, kann er die kommende Miete einfach davon abziehen? Muss er eine Mahnung schreiben?
    Der Mieter hat dem Vermieter sein Vorhaben übrigens bis jetzt nur mündlich mitgeteilt...

    So, ich hoffe das waren jetzt nicht zu viele Fragen auf einmal ;)

    Gruß,

    Burner

  • [QUOTE=Burner:

    "ein Vermieter A hat anfang Oktober seine Eigentumswohnung vermietet, und zwar in unrenoviertem Zustand. Am 2. Oktober wurde die Wohnung übergeben."
    So weit, so klar.

    "der Mieter dieser Wohnung teilt nach 4 Wochen mit, dass er für längere Zeit ins Ausland muss und daher nicht mehr in der Wohnung bleiben möchte."
    Ist uninteressant. Der Mieter kann den MV mit 3 Monaten Frist kündigen. Bis dahin ist er zur vollen Zahlung von Miete + NK verpflichtet.

    "Auf was muss der Vermieter jetzt achten?"
    Dass die Mieten gezahlt werden.

    "Er hat ja 3 KM Kaution, kann er die kommende Miete einfach davon abziehen?"
    Nein.

    "Muss er eine Mahnung schreiben?"
    Nein. Erst wenn 2 MM fehlen, kann er fristlos kündigen und dann die Kaution nehmen, um offenen Forderungen zu verrechnen.

  • Zitat

    der Mieter dieser Wohnung teilt nach 4 Wochen mit, dass er für längere Zeit ins Ausland muss und daher nicht mehr in der Wohnung bleiben möchte.

    Wie Berny bereits geschrieben hat, berechtigt dieser Umstand den Mieter auf keinen Fall zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Das heißt: Auch in diesem Fall muss der Mieter die Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.

    Sofern im Mietvertrag diesbezüglich keine Vereinbarung getroffen wurde, ist der Vermieter nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu aktzeptieren, geschweige denn sich selbst um einen solchen zu bemühen.

    Zitat

    Als der Vermieter den Mieter darauf ansprach, ob er die Kosten für die Internet-Annonce übernimmt, verneinte der Mieter

    Nun einen rechtlichen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat der Vermieter sicherlich nicht, aber aus meiner Sicht zumindest einen moralischen.

    Zitat

    ... und verlangt auch die erste Monatsmiete (Oktober) zurück, weil er ja bis jetzt nicht in der Wohnung gelebt hätte sondern nur renoviert.

    Selten so gelacht. Es ist völlig uninteressant, wie der Mieter die Wohnung seit Mietbeginn nutzt.

    Einem derart 'frechen' Mieter würde ich als Vermieter keinen weiteren Schritt mehr entgegen kommen.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (26. Oktober 2011 um 12:53)

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