Hallo zusammen,
meine Familie und ich wohnen seit dem 01.03.1999 in einem Einfamilienreihenhaus in Düren.
Vermieter dieser Liegenschaft in die Bundesantalt für Immobilienaufgaben!!![]()
Die Vorderseite des Hauses liegt zur Hauptstraße und besteht aus Vorgarten, Kiesweg, Rasenfläche. Den Abschluss bildet ein Jägerzaun. Dahinter folgt der Bürgersteig und eben die Straße.
Zur Rückseite ist der Garten zum Kiesweg der nächsten Häusereihe / Nebenstraße wieder mit einem Jägerzaun abgetrennt. Eine Abtrennung / Einfriedung zwischen den nebeneinander liegenden Grundstücken ist seitens des Vermieters nicht gesetzt.
Nun zu meinem Problem:
Die o.a. Jägerzäune sind in einem desolaten / gesundheitsgefährdenen Zustand (verrottet, vorstehende Schrauben/Nägel, lose Sparren etc.).
Um Abstellung des o.a. Mangels habe ich schriftlich ersucht, die Antwort lautet: "..., ferner nimmt die Bundesanstalt für Gartenzäune, die sich bei Vertragsabschluss zwischen den Gärten befinden, keinen Bauunterhalt mehr vor. Sofern also Gartenzäune abgängig sind, werden sie künftig ersatzlos entfernt. Es bliebe Sache des Mieters ... einen neunen Zaun zu setzen. Wenn Sie mit dem Zustand des Zauns künftig unzufrieden sind, habe ich keine Bedenken, wenn Sie diesen beseitigen.".
Bin ich jetzt im falschen Film oder ist mein Vermieter im Recht? Ich bin laut Mietvertrag für die Gartenpflege zuständig, Gartenutzung ist Teil des Mietvertrags.
Wo soll bzw. darf mein kleiner Sohn (3,5 Jahre) denn noch spielen, bzw. darf dann künftig jeder in meinen Garten spazieren, weil er nicht als solcher erkennbar ist?
Im Internet finden sich sowohl Hinweise darauf, dass der Vermieter hier gem. "Sicherungsgesetz o.ä." für eine Absicherung zur sorgen hat, wie auch Hinweise, Pech gehabt, der Vermieter muss keinen Zaun setzen oder kann diesen entfernen.
Andere Hinweise sagen: Zaun vorher da, daher Mietbestandteil und zu ersetzen!![]()
Ich hoffe hier kennt sich jemdand damit aus.
Danke bereits im voraus.
MfG
Torsten