Gartenzaun reparieren Vermieter oder Mietersache

  • Hallo zusammen,

    meine Familie und ich wohnen seit dem 01.03.1999 in einem Einfamilienreihenhaus in Düren.

    Vermieter dieser Liegenschaft in die Bundesantalt für Immobilienaufgaben!!:mad:

    Die Vorderseite des Hauses liegt zur Hauptstraße und besteht aus Vorgarten, Kiesweg, Rasenfläche. Den Abschluss bildet ein Jägerzaun. Dahinter folgt der Bürgersteig und eben die Straße.

    Zur Rückseite ist der Garten zum Kiesweg der nächsten Häusereihe / Nebenstraße wieder mit einem Jägerzaun abgetrennt. Eine Abtrennung / Einfriedung zwischen den nebeneinander liegenden Grundstücken ist seitens des Vermieters nicht gesetzt.

    Nun zu meinem Problem:
    Die o.a. Jägerzäune sind in einem desolaten / gesundheitsgefährdenen Zustand (verrottet, vorstehende Schrauben/Nägel, lose Sparren etc.).
    Um Abstellung des o.a. Mangels habe ich schriftlich ersucht, die Antwort lautet: "..., ferner nimmt die Bundesanstalt für Gartenzäune, die sich bei Vertragsabschluss zwischen den Gärten befinden, keinen Bauunterhalt mehr vor. Sofern also Gartenzäune abgängig sind, werden sie künftig ersatzlos entfernt. Es bliebe Sache des Mieters ... einen neunen Zaun zu setzen. Wenn Sie mit dem Zustand des Zauns künftig unzufrieden sind, habe ich keine Bedenken, wenn Sie diesen beseitigen.".

    Bin ich jetzt im falschen Film oder ist mein Vermieter im Recht? Ich bin laut Mietvertrag für die Gartenpflege zuständig, Gartenutzung ist Teil des Mietvertrags.
    Wo soll bzw. darf mein kleiner Sohn (3,5 Jahre) denn noch spielen, bzw. darf dann künftig jeder in meinen Garten spazieren, weil er nicht als solcher erkennbar ist?
    Im Internet finden sich sowohl Hinweise darauf, dass der Vermieter hier gem. "Sicherungsgesetz o.ä." für eine Absicherung zur sorgen hat, wie auch Hinweise, Pech gehabt, der Vermieter muss keinen Zaun setzen oder kann diesen entfernen.
    Andere Hinweise sagen: Zaun vorher da, daher Mietbestandteil und zu ersetzen!:confused:

    Ich hoffe hier kennt sich jemdand damit aus.
    Danke bereits im voraus.

    MfG

    Torsten

  • Zitat

    Es bliebe Sache des Mieters ... einen neunen Zaun zu setzen. Wenn Sie mit dem Zustand des Zauns künftig unzufrieden sind, habe ich keine Bedenken, wenn Sie diesen beseitigen.".

    Wenn dir diese Auskunft nicht gefällt, bleibt dir der Weg zum Anwalt/Gericht jederzeit offen. Ich glaube nämlich nicht, dass ein Forum Material gegen ein Bundesamt bereit hält.

  • Ich denke es spielt keine Rolle ob der Vermieter Schmitz, Meier oder Schulz heißt, oder eben die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

    Es geht hier um die Tatsache, ob "der Vermieter" hier in der Pflicht steht oder nicht, und oder mal wieder, wie auch in anderen Fällen vorher nur bedingt oder gar nicht tätig wird / werden will.

    Ich sag nur:
    "Die öffentlichen Kassen sind leer und hinhalten bis nichts anderes mehr möglich ist."
    Z-Bsp. hat es im Winter / Frühjahr letzen Jahres "nur" zwei Monate gedauert, defeckte und undichte Dächer reparieren zu lassen.

    MfG
    Torsten

  • Ich würde mich zunächst bei der Gemeinde erkundigen, was deren Satzungen zum Thema 'Grundstückseinfriedigungen' aussagt. Denn generell ist mir keine Rechtsprechung bekannt, die einen Vermieter zwingen kann, bestehende Zäune aufrecht zu erhalten. Es sei denn, dies ist in der Gemeindesatzung vorgesehen.

  • Die Begründung der Bundesanstalt klingt ungewöhnlich. Mir ist ein besonderes Mietrecht für diese Anstalt nicht bekannt.
    Da kann ich Ihnen nur zu professioneller Hilfe raten.

  • Bin mal gespannt, habe die Stadt angeschrieben, wie es sich bei unserer Wohnsiedlung in Sachen Einfriedung verhält.

    Auf mehreren Seiten habe ich jetzt schon etwas von einem Verkehrssicherungsgesetz gelesen, welches den Vermieter dazu "zwingt", das Grundstück gegen unbefugtes Betreten bzw. spielene Kinder vor ggf. aufkommenden Gefahren (Straßenverkehr etc.) zu schützen. Hier ist dann u.a. das Einfamilien(reihen)haus mit Garten aufgeführt.
    Die Kosten sind aber dann auf den/die Mieter umlegbar.
    Aber zuständig wäre eindeutig der Vermieter.

    Schau'n wir mal, was noch an Infos von Euch dazu kommt.

    Danke vorab

    Torsten

  • [QUOTE]Auf mehreren Seiten habe ich jetzt schon etwas von einem Verkehrssicherungsgesetz gelesen, welches den Vermieter dazu "zwingt", das Grundstück gegen unbefugtes Betreten bzw. spielene Kinder vor ggf. aufkommenden Gefahren (Straßenverkehr etc.) zu schützen. Hier ist dann u.a. das Einfamilien(reihen)haus mit Garten aufgeführt.
    Die Kosten sind aber dann auf den/die Mieter umlegbar.[/QUOTE]

    Bei der Erstinstallation ist dies dann sicherlich in diesen Fällen im Rahmen einer Modernisierung möglich. Bei der Instandhaltungen sieht es aber anders aus.

  • Dann bin ich ja nicht auf dem Holzweg, dass mein Vermieter in der Pflicht ist?

    Schauen wir mal, wie die Sache ausgeht.


    Sollte jemand noch Infos oder Tipps haben, nur her damit.


    Danke schonmal

    Torsten

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