Modernisierungsmaßnahmen, DG Wg ohne Fenster

  • Hallo,

    ich brauche dringend Rat, hab das Thema im Forum noch nicht gefunden.
    Ich wohne in einer Dachgeschosswohnung.Der Vermieter nimmt Modernisierungsmaßnahmen am Dach vor und tauscht auch meine Fenster aus.
    Jetzt haben die Dachdecker die Fenster rausgenommen und es klebt dunkle Folie über den Fensterlöchern. D.h. ich friere mir jetzt den Hintern ab und muss in einer komplett dunklen Wohnung ohne Tageslicht leben.
    Der Vermieter sagt, es kann bis zu drei Wochen dauern, bis ich neue Fenster bekomme und ich solle die Heizung mehr aufdrehen.

    Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt drei Wochen so leben muss und auf meinen Kosten sitzen bleibe, oder?

    Ich denke, ich könnte die Miete mindern, möchte mich da aber rechtlich absichern, um Mahngebühren und Zinsen oder sowas zu vermeiden. Wie soll ich mich verhalten? Für einen Mietschutzbund fehlt mir grad das Geld.

    Danke für Euren Rat, Nicole

  • choconike:

    "Der Vermieter sagt, es kann bis zu drei Wochen dauern, bis ich neue Fenster bekomme und ich solle die Heizung mehr aufdrehen."
    Das darf doch nicht wahr sein! Der Austausch von Fenstern geschieht i.d.R. Zug um Zug, auch bei aufwändigeren schräg angebrachten Fenstern.
    Erkundige Dich mal bei örtlichen Fensterbauern, auch beim hier tätigen, was dahinter steckt - und berichte.

  • ich werde das tun. der vm lässt das ganze dach neu eindecken, deshalb soll das so lange dauern. aber ich denke, es kann nicht sein, dass ich hier hause wie im keller!!! ich werde morgen rabatz machen und ankündigen, dass ich im november keine miete zahlen werde. aber dann hab ich ja immer noch keinen zumutbaren wohnraum. deswegen wäre es wichtig zu wissen, welche handlungsmöglichkeiten ich habe, z.b. ein recht auf eine ersatzwohnung oder sowas....aber danke schon mal für den tip

    p.s. werde vom arbeitsamt aufgestockt und befürchte, die mietminderung werden sie mir gleich abziehen....daher, falls ich falsch liege und nicht soviel mIete mindern darf, hab ich am ende vielleicht noch schulden.

    Einmal editiert, zuletzt von choconike (21. Oktober 2011 um 00:04)

  • choconike:

    "ich werde morgen rabatz machen und ankündigen, dass ich im november keine miete zahlen werde."
    Falsch: Rabatz nützt niemandem. Ich würde den VM schriftlich nachweislich (bspw. Einwurf mit Zeugen) auffordern, diesen unerträglichen Zustand unmittelbar zu beenden und eine normale Nutzung der Mietwohnung sicherzustellen, anderenfalls ich die Möglichkeit der Mietminderung prüfen lassen werde.

  • danke für die Antwort. Nein, ich werde nicht ausfallend werden, aber ich denke, es kann nicht schaden, den Vermieter anzurufen, um das zu klären. Wie gesagt, ich lebe grade im Dunklen, es ist kalt und ganz abgesehen davon, dringt natürlich auch der Baulärm jetzt "ungefiltert" zu mir durch.

    Meine Frage ist: um wieviel könnte ich die Miete mindern?

    Zur Arge: Wie soll mir die Arge da weiterhelfen? Ich will die Miete zurückhalten, um den VM unter Druck zu setzen. Ggf. müsste ich den Betrag ja dann nachträglich zahlen. Die Arge würde das doch sofort einziehen. Deshalb möchte die die eher raushalten.

    Grüße, Nicole

  • Die Dachdecker firmen halten sich bedeckt, nach dem Motto: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Habe versucht, die Frage allgemein zu stellen, aber sie haben dann schon gefragt, welche Firma das macht und wer der Bauherr ist. Die kennen meinen Vermieter alle und wollen sich nicht äußern :(

  • Die Dachdecker firmen halten sich bedeckt, nach dem Motto: eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Habe versucht, die Frage allgemein zu stellen, aber sie haben dann schon gefragt, welche Firma das macht und wer der Bauherr ist. Die kennen meinen Vermieter alle und wollen sich nicht äußern :(


    Ich kenne die örtlichen Gegebenheiten nicht. Vielleicht hättste es geschickter anstellen können/müssen...? Trotzdem bleibe ich dabei: Die Arbeiten rund um ein Dachfenster morgens begonnen müssten abends erledigt sein.

  • ok, jetzt noch mal von vorne

    Um wieviel darf ich die Miete mindern? Wie soll ich vorgehen?
    Ich habe dem Vermieter schon schriftlich mitgeteilt, dass ich die Miete unter Vorbehalt zahle und mir vorbehalte 50 % der Miete einzubehalten. Er meint, es ginge trotzdem nicht schneller....Ach, ist doch doof.

    Am einfachsten wäre es, wenn ich mich von einem Anwalt oder Mieterbund beraten lassen würde. Aber erstens dauert das zu lange und zweitens kann ich mir das diesen Monat nicht mehr leisten. Der Dachdecker meinte, die Fenster wären bestellt und würden nächste Woche eingebaut.

  • Wenn Sie vom Jobcenter unterstützt werden, was als Aufstocker ja der Fall ist, dann können Sie mit den Bescheiden zum Amtgericht gehen und einen Beratungsschein holen. Dann müssen Sie für die Erstberatung beim Anwalt erstmal nichts zahlen.

    "Der Dachdecker meinte, die Fenster wären bestellt und würden nächste Woche eingebaut."
    Und warum wurden die alten Fenster dann schon so früh ausgebaut? Manchmal kommen Teile auch nicht pünklich oder es kommen die falschen, dann muss nochmal neu gewartet werden. Darum sollte man solch maßige Eingriffe erst vornehmen, wenn man "seine sieben Sachen" vollzählig hat.
    Das es sowas überhaupt gibt *kopfschüttel*

    Einmal editiert, zuletzt von der-Mieter (24. Oktober 2011 um 20:00)

  • Hallo,

    ich war beim Mieterschutzbund. Der Anwalt dort sagt, dass auf jeden Fall eine Mietminderung von 70-80 % gerechtfertigt sind, dauern die Arbeiten bis in den Winter, kann ich sogar um 100 % mindern. Als Grund natürlich unter anderem die extremen Energiekosten, wenn die Wohnung dann überhaupt heizbar ist, aber auch der Baulärm usw.. Fenster hab ich immerhin schon, aber wie die eingebaut sind, kann man "provisorisch". Die sind von innen überhaupt nicht abgedichtet. Ich werde aber vorläufig hier wohnen bleiben, so lange es halt geht. Hab Katzen und den ganzen Kram hier.

    Die Arge muss das auf jeden Fall wissen, rät der Anwalt. Vermieter hätten die "'Angewohnheit", die Mietminderung aus "Rache" der Arge zu melden und dann hätte ich ein Problem. Ich darf die Mietminderung aber vorläufig behalten, weil ich ja Extrakosten damit decke. So müsste ich das halt begründen. So ein Mist aber auch.....:-( Danke für eure Unterstützung und Tips. Grüße...

  • So, jetzt hab ich aber doch noch mal eine Frage.

    Die Mietminderung soll dazu dienen, Extrakosten, wie z.B. eine evtl. gegebene Ersatzunterkunft oder erhöhte Energiekosten durch die Modernisierung zu decken.

    Wenn ich jetzt also der Arge die geplante Mietminderung mitteile, werden sie mir höchstwahrscheinlich die Kosten der Unterkunft entsprechend senken. Was ist aber, wenn ich z.b. durch die Modernisierung eine extreme Heizkostennachzahlung erhalte, dann kriege ich die doch von der Arge nicht erstattet, oder? Dann kann ich das mit der Mietminderung doch auch gleich lassen.

    Kann es sein, dass man als mittelloser Hartz-V-Empfänger immer der angear...te ist? Was würde konkret passieren, wenn ich des der Arge nicht mitteile, weil ich das Geld nicht einbehalte, sondern auf ein Extrakonto, z.b. beim Amtsgericht für eben diese Extrakosten durch die Modernisierung hinterlege? Bin ich dann ein Straftäter?

    LG, Chokonike

  • So, jetzt hab ich aber doch noch mal eine Frage.

    Die Mietminderung soll dazu dienen, Extrakosten, wie z.B. eine evtl. gegebene Ersatzunterkunft oder erhöhte Energiekosten durch die Modernisierung zu decken.

    Wenn ich jetzt also der Arge die geplante Mietminderung mitteile, werden sie mir höchstwahrscheinlich die Kosten der Unterkunft entsprechend senken. Was ist aber, wenn ich z.b. durch die Modernisierung eine extreme Heizkostennachzahlung erhalte, dann kriege ich die doch von der Arge nicht erstattet, oder? Dann kann ich das mit der Mietminderung doch auch gleich lassen.

    Kann es sein, dass man als mittelloser Hartz-V-Empfänger immer der angear...te ist? Was würde konkret passieren, wenn ich des der Arge nicht mitteile, weil ich das Geld nicht einbehalte, sondern auf ein Extrakonto, z.b. beim Amtsgericht für eben diese Extrakosten durch die Modernisierung hinterlege? Bin ich dann ein Straftäter?

    LG, Chokonike


    Dies ist nicht (mehr) Mietrecht...
    Ich würde dies auf jeden Fall der Arge mitteilen und, soweit möglich, auch eine Beispielrechnung aufmachen. Eine Kopie für Dich behalten.

  • Das Jobcenter (gibt doch keine Argen mehr), übernimmt die Heizkosten in tatsächlich anfallender Höhe. Somit übernehmen die natürlich auch eine Nachzahlung. Im schlimmsten Fall wird diese so hoch, dass der Sachbearbeiter überprüfen lässt, ob du unwirtschaftlich geheizt hast, aber dann kannst du die Hähe der Nachzahlung ja dann mit eben diesen Umständen erklären.

  • Das Jobcenter (gibt doch keine Argen mehr), übernimmt die Heizkosten in tatsächlich anfallender Höhe.


    Nöö, wenn der Mieter unwirtschaftlich heizt, eigentlich nicht. Aber, kommt wohl u.a. auf die (überforderten?) Mitarbeiter des JC an.

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