So, jetzt hab ich aber doch noch mal eine Frage.
Die Mietminderung soll dazu dienen, Extrakosten, wie z.B. eine evtl. gegebene Ersatzunterkunft oder erhöhte Energiekosten durch die Modernisierung zu decken.
Wenn ich jetzt also der Arge die geplante Mietminderung mitteile, werden sie mir höchstwahrscheinlich die Kosten der Unterkunft entsprechend senken. Was ist aber, wenn ich z.b. durch die Modernisierung eine extreme Heizkostennachzahlung erhalte, dann kriege ich die doch von der Arge nicht erstattet, oder? Dann kann ich das mit der Mietminderung doch auch gleich lassen.
Kann es sein, dass man als mittelloser Hartz-V-Empfänger immer der angear...te ist? Was würde konkret passieren, wenn ich des der Arge nicht mitteile, weil ich das Geld nicht einbehalte, sondern auf ein Extrakonto, z.b. beim Amtsgericht für eben diese Extrakosten durch die Modernisierung hinterlege? Bin ich dann ein Straftäter?
LG, Chokonike