Wohungsübergabe/Handwerker soll ich bezahlen!

  • Hallo ich habe meine Wohnung unrenoviert übernommen und habe dort nicht ganz zwei Jahre dort gewohnt. Die Wohnung wurde von mir gekündigt und ich habe alle Zimmer einwandfrei gestrichen. Nun habe ich Post von der Hausverwaltung bekommen, dass Sie mir eine Nachfrist zur Renovierung gegeben hätten, diese habe ich nie erhalten. Daraufhin wurden Handwerker beauftragt die angeblich die Wohnung nochmals streichen mussten, obwohl ich diese einwandfrei gestrichen habe, zudem soll ich noch eine Herdplatte bezahlen, die bei mir einwandfrei funktioniert hat. Bei der Wohnungsübergabe mit der Hausverwaltung wurden keine Malerarbeiten moniert, ich habe das Übergabeprotokoll verweigert, weil es eine Klausel beinhaltet, das nach absehbarer Zeit die Wohnung richtig konroliert werden würde... Bitte um Hilfe

  • Wenn bei der Wohnungsübergabe Ihre Malerarbeit nicht moniert wurde, geht das so in Ordnung. Ihre "ungenügende" Arbeit hätte bei der Übergabe festgestellt werden müssen. Im Nachhinein geht da nichts mehr.
    Eine solche Klausel ist nichtig; allerdings können verdeckte Mängel auch noch nach der Wohungsübergabe an den Tag treten und sind reklamierbar. Dazu bedarf es keiner Klausel.

  • Hallo Heff77,
    es wird hier wohl sehr stark zu Bedeutung kommen, Was wie schriftlich festgehalten wurde. Dazu kommt noch, dass es beweisbar sein sollte wer was wann abgesendet hat. ( Nachfrist ). Denn das kann der entscheidene Faktor sein, da Sie in der Regel eine Nachfrist erhalten sollten um die Ordnungsmaessigkeit wieder herzustellen ( def. Herdplatte, event. Nachstreichen ).
    Tipp: Einen Widerspruch schriftlich und nachweisbar einlegen koennte helfen und sich den Nachweis geben lassen, dass Sie eine sog. Nachfrist erhalten haben. Desweiteren ehm. Mietvertrag genau lesen sowie even. das Uebernahmeprotokoll bereit halten, fuer den Fall das die ganze Problematik sich steigert. Zu dem kommt event. noch die "Klausel" aus dem Abnahmeprotokoll.
    Am besten Fachleuten wie einen Rechtsanwalt und oder auch Mieterschutzbund aufsuchen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo wir haben keine Nachfrist erhalten und haben auch keine Kopie des Abnahmeprotokolls erhalten, denn wir haben es ja verweigert, daher hat der Vermieter gesagt bekommen wir auch keins. Haus ist aus den 80 Jahren und die Herdplatte steht schon ewig da, bei uns hat sie noch funktioniert und war vor kurzem da und habe durchs Fenster gesehen, dass eine Neue Küche eingebaut wurde

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