Mülltonnenleerung

  • Hallo,

    ich habe da eine Frage. Darf der Vermieter den Müllleerungsryhtmus
    ändern (von alle zwei Wochen auf wöchentlich) ohne die Mieter davon in kenntnis zu setzen und dann in der nebenkostenabrechnung die Müllgebühren dafür einfordern?

    Gruß

    Falk

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies der Vermieter alleine entscheidet. Da wird wohl die Müllabfuhr ein wichtiges Wort mitgeredet haben.

    Aber warum fragen Sie nicht zuerst Ihren Vermieter und im Rathaus (Landratsamt) bevor Sie zu diesem speziellen Problem ein Forum in Anspruch nehmen.

    Denn Ihre Frage hat mit Mietrecht genau so viel zu tun, wie die Frage, warum es im Winter kälter wird.

  • Der Vermieter wird in der Regel für die ordnungsgemäße Müllabfuhr verantwortlich gemacht und ist auch der erste Ansprechpartner, wenn es hier zu Problemen kommt. Und ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Vermieter eine derartige Änderung willkürlich vornimmt, denn schließlich geht der Vermieter auch mit den Kosten für die Müllbeseitigung in Vorleistung.

    Aber: Unter Umständen hat eine derartige Maßnahme ja auch eine erzieherische Wirkung....

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