Beiträge von Falke1108

    Hallo,

    ich habe da eine Frage. Darf der Vermieter den Müllleerungsryhtmus
    ändern (von alle zwei Wochen auf wöchentlich) ohne die Mieter davon in kenntnis zu setzen und dann in der nebenkostenabrechnung die Müllgebühren dafür einfordern?

    Gruß

    Falk

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