Hallo,
ich habe da eine Frage. Darf der Vermieter den Müllleerungsryhtmus
ändern (von alle zwei Wochen auf wöchentlich) ohne die Mieter davon in kenntnis zu setzen und dann in der nebenkostenabrechnung die Müllgebühren dafür einfordern?
Gruß
Falk
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!