Efeurückschnitt an Fassade durch Mieter

  • Hallo Zusammen!!

    Ich bin neu hier und hab gleich eine Frage.

    Das Haus, in dem ich wohne hat insgesamt 8 Parteien. Bis auf eine Wohnung alles Mietswohnungen. Nun bekam ich einen Brief, dass einstimmig (die Vermieterin hält 7:1 Anteile) beschlossen wurde, dass das Efeu an der Fassade durch jeden Mieter selbst zurückzuschneiden ist. Ich würde gerne wissen, ob ich als Mieter das machen muss??
    Darf der Vermieter das dann durch die Mieter bezahlen lassen, falls er dann einen beauftragen muss damit??
    Oder gehört das zum Werterhalt des Hauses, welcher vom Vermieter zu tragen ist??

    Vielen Dank schon mal!!

    Gruß
    Manfredw

  • Geht es hier nur um die Umlagefähigkeit der Kosten oder sollen die Mieter hier tatsächlich selbst aktiv werden, was ich für eher schwierig halte bei einem 8 Parteien Haus. Wie hoch rankt denn der Efeu?

    Die Entscheidung der WEG spielt hier meiner Meinung nach keine Rolle für Mieter.

    Wenn im Mietvertrag steht, dass die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden, gehören regelmässig durchgeführte Gartenarbeiten dazu und sind damit umlagefähig.

    Aber nur wenn es um den regelmässigen Rückschnitt geht. Nicht um ein Einmaliges Entfernen.

    Den Mieter zu zwingen dies in Eigenarbeit zu leisten halte ich für nicht praktikabel.

  • Nein die Mieter sollen hier tatsächlich aktiv werden. Der Efeu rankt an der ganzen Häuserfront empor und lässt die Fenster zuwachsen. Nun ist "beschlossen" wurden, dass jeder Mieter seine Fenster selbst freischneidet. Mir fehlt dafür das Verständnis.....und deswegen würde ich gerne wissen, ob der Vermieter mich dazu zwingen kann??

    Gut...er kann mich kaum zwingen das selbst zu machen aber kann er dann jemanden beauftragen und mir das in Rechnung stellen??..

    Wenn also "die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden", darf der Gartenarbeit und eben dann auch dieses Zurückschneiden notfalls auch berechnen lassen??

    Ja das Efeu muss in Abständen immer wieder zurückgeschnitten werden...

    Ich verstehe das also so, dass ich es machen muss.......ansonsten können mir die Kosten dafür auferlegt werden??

    Danke sehr.
    Manfredw

  • Ok es geht also nur um die Fenster freischneiden.

    Wie lief dass denn bisher? Wurde das Zurückschneiden nicht umgelegt?

    Was sagt denn der Mietvertrag und die Hausordnung darüber aus, Gartenarbeiten im allgemeinen und Efeu im besonderen ?

    Eine einseitige Änderung der bisherigen Vorgehensweise entspräche ja ggf. einer Änderung des Mietvertrages/ der Hausordnung und müsste von beiden Seiten vereinbart werden. Sprich einseitig nicht machbar.

  • Bisher wurde das von anderen Personen gemacht. Die Vermieterin hatte Mieter beauftragt, die alle Gartenarbeiten gemacht haben. Warum die das germacht haben, weiss ich nicht aber es wurde nicht auf die Nebenkosten umgelegt. Es wurde gemunkelt, dass diese Mieter öfter ihre Miete nicht bezahlen konnten und sich so zu "Entschädigungsarbeiten" haben verpflichten lassen. Naja..Fakt ist, dass dies bisher ohne zu zahlen gemacht wurde. Dies wurde nun geändert, da wohl die bisherigen Arbeiter nicht zuverlässig waren und nun sollen das jeder für seinen Bereich selbst machen.

    Ich habe im Mietvertrag noch nicht geschaut aber es handelt sich um einen vorgefertigten (Normvertrag)Mietvertrag, falls das hilft.

    Muss erstmal schauen was der Vertrag zum Punkt "Gartenarbeiten" bzw "Instandhaltungsarbeiten" sagt.

  • Als Bewohner habe ich schon selbst das Interesse, meine Fenster frei zu halten - und handele entsprechend. Dazu bedarf es keiner Anweisung "von oben"...;)

  • Oh Hilfe....ich hatte mich schon positiv gewundert, dass ich zuerst rein sachliche Antworten vom "Vermieter" bekam.....so ganz anders als in anderen Foren, in denen ich unterwegs bin aber nun ist es doch so........deswegen sage ich es auch hier:

    Ich bin nicht an Meinungen interessiert sonder an rein sachlichen Würdigungen zum Thema. Wenn wir dabei bleiben könnten, wäre ich dafür dankbar!!!

    Gruß
    Manfred

  • Zitat

    sonder an rein sachlichen Würdigungen zum Thema

    Würdigung? Welch ein Wort für Kindergartenkram. Sachlich bleiben, wenn hier jemand nicht in der Lage ist, sein Fenster vom Efeu zu befreien? Aber dann ausrasten, wenn das ein Gärtner gegen Rechnung macht. Solche Mitmieter machen mir echt Spaß, denn die kann man einfach nicht ernst nehmen!

    Und, sachliche Würdigungen deines Themas kannst du eventuell bei einem Fachanwalt für Efeu, aber garantiert von einem Gericht erwarten. In einem Forum gibt es Meinungen, Tipps, Ratschläge. Schon mal die Forenregeln durchgelesen?

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (19. Oktober 2011 um 09:00)

  • Ich bin nicht an Meinungen interessiert sonder an rein sachlichen Würdigungen


    Da bist Du hier in einem mehr-oder-weniger-Laienforum genau an der richtigen Stelle...:D:mad: *lachmichweg*

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