Beiträge von ManfredW

    Oh Hilfe....ich hatte mich schon positiv gewundert, dass ich zuerst rein sachliche Antworten vom "Vermieter" bekam.....so ganz anders als in anderen Foren, in denen ich unterwegs bin aber nun ist es doch so........deswegen sage ich es auch hier:

    Ich bin nicht an Meinungen interessiert sonder an rein sachlichen Würdigungen zum Thema. Wenn wir dabei bleiben könnten, wäre ich dafür dankbar!!!

    Gruß
    Manfred

    Bisher wurde das von anderen Personen gemacht. Die Vermieterin hatte Mieter beauftragt, die alle Gartenarbeiten gemacht haben. Warum die das germacht haben, weiss ich nicht aber es wurde nicht auf die Nebenkosten umgelegt. Es wurde gemunkelt, dass diese Mieter öfter ihre Miete nicht bezahlen konnten und sich so zu "Entschädigungsarbeiten" haben verpflichten lassen. Naja..Fakt ist, dass dies bisher ohne zu zahlen gemacht wurde. Dies wurde nun geändert, da wohl die bisherigen Arbeiter nicht zuverlässig waren und nun sollen das jeder für seinen Bereich selbst machen.

    Ich habe im Mietvertrag noch nicht geschaut aber es handelt sich um einen vorgefertigten (Normvertrag)Mietvertrag, falls das hilft.

    Muss erstmal schauen was der Vertrag zum Punkt "Gartenarbeiten" bzw "Instandhaltungsarbeiten" sagt.

    Nein die Mieter sollen hier tatsächlich aktiv werden. Der Efeu rankt an der ganzen Häuserfront empor und lässt die Fenster zuwachsen. Nun ist "beschlossen" wurden, dass jeder Mieter seine Fenster selbst freischneidet. Mir fehlt dafür das Verständnis.....und deswegen würde ich gerne wissen, ob der Vermieter mich dazu zwingen kann??

    Gut...er kann mich kaum zwingen das selbst zu machen aber kann er dann jemanden beauftragen und mir das in Rechnung stellen??..

    Wenn also "die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden", darf der Gartenarbeit und eben dann auch dieses Zurückschneiden notfalls auch berechnen lassen??

    Ja das Efeu muss in Abständen immer wieder zurückgeschnitten werden...

    Ich verstehe das also so, dass ich es machen muss.......ansonsten können mir die Kosten dafür auferlegt werden??

    Danke sehr.
    Manfredw

    Hallo Zusammen!!

    Ich bin neu hier und hab gleich eine Frage.

    Das Haus, in dem ich wohne hat insgesamt 8 Parteien. Bis auf eine Wohnung alles Mietswohnungen. Nun bekam ich einen Brief, dass einstimmig (die Vermieterin hält 7:1 Anteile) beschlossen wurde, dass das Efeu an der Fassade durch jeden Mieter selbst zurückzuschneiden ist. Ich würde gerne wissen, ob ich als Mieter das machen muss??
    Darf der Vermieter das dann durch die Mieter bezahlen lassen, falls er dann einen beauftragen muss damit??
    Oder gehört das zum Werterhalt des Hauses, welcher vom Vermieter zu tragen ist??

    Vielen Dank schon mal!!

    Gruß
    Manfredw

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