Nein die Mieter sollen hier tatsächlich aktiv werden. Der Efeu rankt an der ganzen Häuserfront empor und lässt die Fenster zuwachsen. Nun ist "beschlossen" wurden, dass jeder Mieter seine Fenster selbst freischneidet. Mir fehlt dafür das Verständnis.....und deswegen würde ich gerne wissen, ob der Vermieter mich dazu zwingen kann??
Gut...er kann mich kaum zwingen das selbst zu machen aber kann er dann jemanden beauftragen und mir das in Rechnung stellen??..
Wenn also "die Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden", darf der Gartenarbeit und eben dann auch dieses Zurückschneiden notfalls auch berechnen lassen??
Ja das Efeu muss in Abständen immer wieder zurückgeschnitten werden...
Ich verstehe das also so, dass ich es machen muss.......ansonsten können mir die Kosten dafür auferlegt werden??
Danke sehr.
Manfredw