Aus 2 Mietern soll 1 Mieter werden - wie kann ich das durchsetzen?

  • Guten Morgen,

    ich habe mich zu dieser unchristlichen Uhrzeit hier angemeldet, weil mich mein Problem so sehr beschäftigt, dass ich nicht schlafen kann.

    Ich wohne mit meinem Ex in einer Wohnung und möchte diese nun komplett übernehmen. Die Warmmiete macht 1/4 meines Nettoeinkommens aus. Die HV hat bei der Eigentümerin nachgefragt und mir gestern mitgeteilt, dass das nicht geht. Ohne Begründung. Aber sie wollten den Grund wissen, warum ich jetzt den Mietvertrag allein übernehmen möchte. Ich finde, das geht keinen was an...

    Ich denke, die Eigentümerin ist schon etwas älter und kann sich nicht vorstellen, dass eine Person alleine sich das auch leisten kann.

    Entweder bleiben wir beide im Vertrag und können und ggf. noch einen Untermietvertrag mit jemandem abschließen, oder wir ziehen beide aus, ist die Antwort darauf. Also heißt im Klartext, er muss so oder so als Mieter im Vertrag bleiben, auch wenn ich einen Untermietvertrag abschließen würde. WG kommt für mich aber nicht in Frage und ich möchte auch keine (Pseudo-)Einkünfte aus Mietverhältnissen beim Finanzamt deklarieren müssen. Ich will offiziell allein im Mietvertrag stehen.

    Mein Job ist unbefristet und da mir die Firma noch eine Weiterbildung finanziert hat, bin ich verpflichet, noch mindestens weitere 2 Jahre dort zu arbeiten. Also sicherer geht's nicht!

    Welche Möglichkeiten habe ich? Welche Beweggründe für diese Entscheidung könnten dahinter stecken?

    Ich werde mit der HV nachher reden und versuchen, die Tel. von der Eigentümerin zu bekommen.

    Viele Grüße!

  • Wenn sie beide den Vertrag unterzeichnet haben, können sie auch nur beide kündigen. Die Folge wäre dann, das Sie mit dem Vermieter einen neuen Vertrag für sich abschließen.
    Über Beweggründe der Vermieterin orakle ich nicht. Das bringt Nichts.

  • Zitat

    Welche Möglichkeiten habe ich? Welche Beweggründe für diese Entscheidung könnten dahinter stecken

    Die Antwort von Kolinum ist völlig korrekt. Ein gemeinsam geschlossener Vertrag kann auch nur gemeinsam beendet werden. Ihr Ex kann zwar aus der Wohnung ausziehen, bleibt dem Vermieter gegenüber allerdings in der Haftung für die Erfüllung des Mietvertrages - hier in erster Linie für die Zahlung der vereinbarten Mieten und Nebenkosten. Und dies ist auch der Beweggrund für den Vermieter für seine Entscheidung: Zusätzliche Sicherheit

  • Hallo,

    vielen Dank für die Antworten. Die Frage ist, wie ich den Vermieter trotz dieser gesetzlichen Vorgaben überzeugen kann.

    Ich habe mittlerweile mit der HV gesprochen, die mich gebeten hat, ein Motivationsschreiben zu verfassen, Gehaltsnachweise und sonstige Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber beizulegen. Sie wollten die Beweggründe wissen, warum ich jetzt alleine in dieser Wohnung wohnen will, was sie ja eigentlich nichts angeht. Ich musste also auf gut deutsch komplett die Hosen runterlassen bzgl. meiner privaten und beruflichen Situation und erhielt jetzt wieder eine Abfuhr ohne Begründung.

    Wenn ich jemand anderen dummymäßig in den Mietvertrag nehme, muss derjenige womöglich noch Zweitwohnsitzsteuer zahlen, was ich keinem zumuten möchte. Mein Ex möchte definitiv raus aus dem Vertrag, eben wegen des Themas Zweitwohnsitzsteuer und gesamtschuldnerische Haftung. Ich kündige jedoch vorerst nicht bis ich eine Lösung habe, wie ich die Wohnung alleine behalten kann.

    Bzgl. der zusätzlichen finanziellen Sicherheit ist es so, dass mein Ex einen bis zum Frühjahr befristeten Arbeitsvertrag hat, der nicht verlängert wird. Also im Prinzip ist es ab Frühjahr eh egal, ob er da noch drinsteht oder nicht, weil er ab dann keine finanziellen Sicherheiten mehr hat. Das habe ich der HV aber noch nicht gesteckt, weil das zum einen den Eindruck erweckt, als wenn ich ihm in Rücken fallen würde. Außerdem habe ich Angst, dass sie uns dann womöglich kündigen, weil die finanzielle Sicherheit nicht mehr der Ausgangssituation entspricht.

    Langsam habe ich den Eindruck, man möchte keine einzelne Person in einer 4-Zimmer Wohnung wohnen lassen. Daber verdiene ich allein mehr als einige in unserem Mietshaus zu zweit... Die geben mir echt das Gefühl, als wäre ich sozialer Abschaum. Ich verstehe das nicht.

    Gibt es eine Lösung?

    VG!

  • Es ist nunmal leider so geregelt, dass ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag auch nur gemeinsam beendet werden kann, und kein Vermieter verpflichtet ist, eine einzelne Person aus einem solchen Vertrag zu entlassen. Dies kann nur durch ein Gerichtsurteil bewirkt werden. Nebebei: bei Ehescheidungen wird dies unter Umständen durch Scheidungsurteile geregelt.

    Zitat

    Bzgl. der zusätzlichen finanziellen Sicherheit ist es so, dass mein Ex einen bis zum Frühjahr befristeten Arbeitsvertrag hat, der nicht verlängert wird. Also im Prinzip ist es ab Frühjahr eh egal, ob er da noch drinsteht oder nicht, weil er ab dann keine finanziellen Sicherheiten mehr hat. Das habe ich der HV aber noch nicht gesteckt, weil das zum einen den Eindruck erweckt, als wenn ich ihm in Rücken fallen würde. Außerdem habe ich Angst, dass sie uns dann womöglich kündigen, weil die finanzielle Sicherheit nicht mehr der Ausgangssituation entspricht

    Das ist Ihre Sicht der Dinge. Für den Vermieter allerdings völlig irrelevant. Denn auch ein erwirkter Schuldtitel hat nach wie vor 30 Jahre Gültigkeit. Und was die Zukunft auch für Ihren Ex bringt, geht in den Bereich der Spekulation.

  • Außerdem habe ich Angst, dass sie uns dann womöglich kündigen, weil die finanzielle Sicherheit nicht mehr der Ausgangssituation entspricht.


    Das ist keine Begründung, da brauchste keine Bedenken zu haben. Gekündigt werden könnt Ihr erst, wenn Mietrückstände >2MM entstanden sind.
    Warum und wieso etc...: Solche Fragen brauchen nicht beantwortet zu werden.

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