Wohnen ohne Mietvertrag

  • Hallo,

    ich bräuchte Hilfe. Aus beruflichen Gründen brauchte ich eine Wohnung für 3 Monate. Diese hab ich auch gefunden. Ich bewohne Sie aktuell mit zwei Kollegen von mir. Hier ist aber einiges im Argen.z.B.:

    -Uns wurde jeder ein eigener Internetanschluss versprochen, tatsächlich ist es aber so das wir jediglich über W-Lan auf den Router des Vermieters zugreifen können. Zu allem Überfluss hat dieser jetzt auch noch einen Filter auf diesem eingerichtet.

    -Der Vermieter hat uns den Service angeboten, dass alle 14 Tage geputzt wird. Das wird es auch. Dadurch besitzt der Vermieter jetzt aber einen Schlüssel zu unserer Wohnung. Wenn wir nicht da sind kann er also in unsere Wohnung rein. Ist das rechtens?


    Jetzt ist die Situation so das wir keinen richtigen Mietvertrag besitzen. Der Vermieter hat uns zwar einen von ihm unterschriebenen Zettel gegeben auf denen die monatlichen Kosten stehen und bis wann sie zu überweisen sind, wir haben allerdings nichts unterschrieben. Der Vermieter hat eine Kopie von unseren Ausweißen. Gehe ich trotzdem richtig in der Annahme, dass wir dem Mieter zu nichts verpflichtet sind, soll heißen das wir vor dem Ende der drei Monate einfach aus der Wohnung ausziehen und die weiteren Zahlungen einstellen? Ich überlege mir nämlich stark mich anderweitig umzusehen.


    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

  • Zitat


    Uns wurde jeder ein eigener Internetanschluss versprochen, tatsächlich ist es aber so das wir jediglich über W-Lan auf den Router des Vermieters zugreifen können. Zu allem Überfluss hat dieser jetzt auch noch einen Filter auf diesem eingerichtet.

    Wenn Ihnen der Zugang zum Internet gewährt wird, hat der Vermieter sein Versprechen erfüllt. Einen extra Router für Sie muß er nicht kaufen.

    Zitat

    Der Vermieter hat uns den Service angeboten, dass alle 14 Tage geputzt wird. Das wird es auch. Dadurch besitzt der Vermieter jetzt aber einen Schlüssel zu unserer Wohnung. Wenn wir nicht da sind kann er also in unsere Wohnung rein. Ist das rechtens?

    Klar ist das rechtens! Wenn Sie da Zweifel haben, fordern Sie den Schlüssel zurück.


    Zitat

    Jetzt ist die Situation so das wir keinen richtigen Mietvertrag besitzen. Der Vermieter hat uns zwar einen von ihm unterschriebenen Zettel gegeben auf denen die monatlichen Kosten stehen und bis wann sie zu überweisen sind, wir haben allerdings nichts unterschrieben. Der Vermieter hat eine Kopie von unseren Ausweißen. Gehe ich trotzdem richtig in der Annahme, dass wir dem Mieter zu nichts verpflichtet sind, soll heißen das wir vor dem Ende der drei Monate einfach aus der Wohnung ausziehen und die weiteren Zahlungen einstellen? Ich überlege mir nämlich stark mich anderweitig umzusehen.

    Da Sie die Wohnung nutzen, ist durch Willensübereinstimmung ein mündlicher Vertrag zustandegekommen. Inwieweit es hierbei möglicherweise um eine Ferienwohnung handelt und da andere Regeln gelten, kann ich leider nicht beurteilen.

  • Hallo Mietproblem,
    hier ein paar Infos zu Ihren Problem.
    Wenn Ihnen etwas Versprochen wurde, dann sollten Sie den Vermieter schriftlich mit Nachweis und Zeugen noch einmal darauf hinweisen.
    > So will es die Ordnungsmaessigkeit

    Wohnungsschluessel. Abgesehen von der individuellen Vereinbarung, hat der Vermieter nicht das Recht in Ihre Wohnung zu gehen. ( Hausfriedensbruch )
    Ebenso auch nicht das Recht auf einen Schluessel von Ihrer Wohnungstuer. Sowohl sollte der Vermieter schriftlich darueber informiert sein, wo bzw. an bei welcher Person der Wohnungstuerschluessel hinterlegt wurde. Das ist fuer den Notfall gedacht wie Rohrbruch, Brand etc.
    Es gibt auch die Moeglichkeit von muendlich vereinbarten Mietvertrag. Dieser ist genau so bedeutend wie ein schriftlicher. Wenn Sie den Vertrag beenden moechten, sollte die Kuendigung schriftlich mit Nachweis an Ihren Vermieter senden. Leider ist nicht zu erkennen fuer wie lange Sie den Mietvertrag mit den Vermieter abgeschlossen haben.
    Wenn Sie eine Wohnung nicht schriftlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kuendigungsfrist kuendigen, dann besteht der Mietvertrag solange bis dieser ordnungsgemaess gekuendigt wird. Mietrueckstaende darf der Vermieter auch einklagen.
    Sollten Sie die Wohnung ohne Abnahmeprotokoll verlassen, besteht die Gefahr das Sie eine Rechnung von Massnahmen wie Anstreichen usw. bekommen.

    Fazit: Ob muendlicher oder schriflicher Mietvertrag am besten schriftlich mit Nachweis kuendigen. Kuendigungsfrist beachten.
    Nicht Erfuellung von Zusagen schriftlich mit Nachweis darauf hinweisen. Reaktion abwarten... .
    Tipp. Wenn Ihre Kollegen den Vertrag mit abgeschlossen haben oder auch nur als Zeuge dabei waren, steht es drei zu eins ( falls Vermieter alleine war ) in Bezug auf Nachweis / Zeugen.

    Sollten Sie laenger in der Wohnung bleiben wollen, dann ist ein muendlich vereinbarter Mietvertrag nicht unbedingt zum Nachteil. Bsp. Betriebskostenvereinbarung etc.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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