Herdanschluss bzw. -zuleitung

  • Hallo.

    Ich bin jetzt mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen und diese ist ohne Küche. ( war auch so abgesprochen ;) )

    Ich habe meine alte Küche jetzt da reingestellt und wir haben uns einen neuen Herd gekauft.

    So jetzt aber zu meinem Anliegen... :p

    Der Elektriker (der übrigens nicht vom Vermieter gestellt wurde, sondern von mir für 40 Euro bestellt wurde)war jetzt da und hat den Herd erfolgreich angeschlossen.

    Erfolgreich soweit, dass er funktioniert....

    .... aber:

    Der Elektriker meinte auch, dass die Zuleitung für den Herd nicht gerade neu ist und das wohl beim Einschalten von 3 und mehr Platten gleichzeitig die Sicherung rausspringen wird.
    Vom Backofen gar nicht erst zu reden.

    Wenn ich jetzt mit dem Problem zum Vermieter gehe, ist er verpflichtet, eine neue Zuleitung zu legen??

    Denn wenn ich nen Herd habe mit 4 Platten und ner Röhre, möchte ich diesen natürlich auch VOLL nutzen können.

    Weiterhin fehlt bei mir in der Wohnung wohl der FI-Schalter, der wohl Pflicht sein. Ist es aufwendig das zu machen und stimmt das, dass man so einen haben muss?

    Danke schonmal für eure Antworten im Vorraus, ich hoffe ihr habt viele und vor allem GUTE Nachrichtenj für mich.

    mfg agent2905

  • Zunächst möchte ich dir die Frage wegen des FI-Schalters beantworten: Von welchem Baujahr ist das Haus, in das du eingezogen bist? Wenn es sich nämlich um ein älteres Haus handelt und es nach den damals gültigen Bestimmungen errichtet worden ist, hast du keinen Anspruch auf Nachrüstung. Sollte das Baujahr vor 1984 gelegen sein, war die Installation eines FI-Schalters noch nicht vorgeschrieben.
    Gruß Chiemsee


  • Der Elektriker meinte auch, dass die Zuleitung für den Herd nicht gerade neu ist und das wohl beim Einschalten von 3 und mehr Platten gleichzeitig die Sicherung rausspringen wird.
    Vom Backofen gar nicht erst zu reden.

    Wenn ich jetzt mit dem Problem zum Vermieter gehe, ist er verpflichtet, eine neue Zuleitung zu legen??

    Dies ist so eine Sache mit dem Herd. Wenn keine Beeinträchtigung der Sicherheit vorliegt, wird der Vermieter wohl nicht verpflichtet sein. Wie es um die Sicherheit steht, musst du mal mit deinem Elektriker besprechen. Wie sehen die Leitungen in den anderen Wohnungen aus und wie kochen die Leute dort?

    Ich hatte damals (persönlich) den gleichen Fall, dass die Leitungen keine Tinte aufm Füller hatten. Habe das aber mit dem Vermieter besprochen und er ist auch dafür aufgekommen, schließlich ist das eine werterhaltende bzw. wertsteigende Investition.

    Der Vermieter ist verpflichtet, dir eine Möglichkeit zum Kochen zu geben, sei es durch Strom oder Gas. Da bei euch scheinbar kein Gas vorhanden ist, wirds wohl auf den Strom hinauslaufen, und damit hat der Vermieter seine Pflicht erfüllt. Der andere Punkt ist auch, dass der Herd nicht zwingend mit Starkstrom betrieben werden muss, da es auch mit 240 V geht.

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