Beiträge von Chiemsee

    Grundsätzlich solltest du dies als Angebot deines Vermieters betrachten und dann entscheiden, ob du darauf eingehen möchtest. Vor allem würde ich klären, für welchen Zeitraum der Vermieter auf die Mieterhöhung verzichten will? Danach würde ich entscheiden, ob sich das Angebot lohnt oder nicht. Natürlich darfst du die Miete mindern, wenn du auf das Angebot nicht eingehen möchtest. Im Gegenzug musst du aber auch mit der zulässigen Mieterhöhung rechnen. Unterzeichnest du das Angebot, darfst du keine Mietkürzung vornehmen.
    Gruß Chiemsee

    Zunächst möchte ich dir die Frage wegen des FI-Schalters beantworten: Von welchem Baujahr ist das Haus, in das du eingezogen bist? Wenn es sich nämlich um ein älteres Haus handelt und es nach den damals gültigen Bestimmungen errichtet worden ist, hast du keinen Anspruch auf Nachrüstung. Sollte das Baujahr vor 1984 gelegen sein, war die Installation eines FI-Schalters noch nicht vorgeschrieben.
    Gruß Chiemsee

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!