Mietfläche , Anrichte/Ablage "Hilfe"

  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe direkt eine Frage:

    Ich habe einen mehr oder minder Gewerberaum (Proberaum) angemietet.

    In dem Raum befindet sich allerdings eine Art Vorsprung, Ablage dessen Grundfläche ca. 10 qm beträgt. Allerdings beträgt der Abstand zur Decke 1,30m.

    Meine Frage: Wir dieses wie eine Schräge gerechnet sprich : unter 2m = 1/2 qm Preis ? Oder wird dieser Vorsprung gar nicht gerechnet, da er ca. 1,50m hoch ist und man nicht wirklich etwas stellen kann ohne ständige Kletterpartien ?

    Vielen Dank für eure Antworten im voraus

    Grüße

    Nickson

  • Sie haben diesen Raum so gemietet, wie er sich darstellt.
    Wenn in Ihrem Mietvertrag keine m² Angabe vorhanden ist, dann zahlen Sie auch nicht den m²-Preis sondern die Raummiete.

    Wenn allerdings Angaben zu der Fläche gemacht wurden, sollten Sie schon nachprüfen.

  • Zitat

    Aber es muss doch Vorgaben/Gesetze geben, auch wenn Gewerbliche Mietverträge relativ offen sind.

    Der Gesetzgeber geht bei Gewerberäumen davon aus, dass die Vertragspartner geschäftserfahren sind und diese Dinge ohne gesetzlichen Zwang unter sich ausmachen.

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