Beiträge von nickson

    Hallo und viele Dank für die schnelle Antwort.

    Im Mietvertrag stehen übliche Kündigungsfristen von 3 Monaten beidseitig.

    Wie geschrieben ebenfalls die Möglichkeit der sofortigen Kündigung wie z.b. bei nicht einhalten der im Mietvertrag festgelegten Ruhezeiten.

    Mir ist die Frage sehr wichtig, da für fast alle Mieter die Räume unnutzbar werden, da diese als Hobbymusiker nach der Arbeit musizieren was im Normalfall ab 19 h passiert.

    MfG

    Guten Tag.

    Ich stelle hier meine Frage und hoffe auf Hilfe.

    Zur Zeit sind wir Mieter eines Probenraumes. Hierbei handelt es sich um einen Komplex mit viele Räumen und Musikern.

    Die bisherigen Ruhezeiten lagen ganz normal zwischen 22 - 6 Uhr.
    Nun hat ein Anlieger eine Klage erhoben "Nachbarhaus". Allerdings liegen sowohl unser Gebäude als auch das des Klägers in einem reinen Industriegebiet.
    Die Immissionswerte wurden vor einigen Monaten gemessen und lagen bei unter 50 dB(A) was in einem Industriegebiet sogar unterdurchschnittlich ist.

    So weit, so schlecht stellt sich die Frage:

    Darf unser Vermieter eigenhändig die Ruhezeiten (ab 20 Uhr) ändern aufgrund SEINER Komplikationen mit Anwohnern obwohl in UNSEREM Mietvertrag festgelegte Ruhezeiten ab 22 Uhr stehen ?
    In meinem Mietvertrag stehen außerordentliche Kündigungsgründe wovon ein Absatz besagt: "Bei nicht Einhaltung der Ruhezeiten.....," welche aber mit 22 - 6 Uhr festgelegt sind.

    Wie sieht das rechtlich aus ?

    Danke für alle Antworten im Voraus.

    MfG

    Nickson

    Hallo,

    ich hoffe man kann mir bei meiner Frage helfen.

    Wir haben einen Musikraum/Proberaum angemietet.
    Der Mietvertrag ist gewerblich wir selbst betreiben aber kein Gewerbe (ging wohl darum, dass man diesen individueller gestalten kann).

    Nun haben wir eine enorme Nachzahlung erhalten aufgrund dessen ich mal nachgemessen habe.

    Der Raum hat anders als im Vertrag und in der Nebenkostenabrechnung angegeben eine qm Abweichung von über 12 Prozent.
    In der Nebenkostena. wird allerdings mit 70qm gerechnet (Anteilig Heizung, Aussenbeleuchtung etc.)

    Kann ich die Nebenkosten nun kürzen ? Steh ich im Recht, da ab 10 Prozentabweichung das Recht Privat auf meiner Seite wäre.

    Danke für alle Antworten schonmal.

    MfG

    Nickson

    Hallo,

    ich bin neu hier und habe direkt eine Frage:

    Ich habe einen mehr oder minder Gewerberaum (Proberaum) angemietet.

    In dem Raum befindet sich allerdings eine Art Vorsprung, Ablage dessen Grundfläche ca. 10 qm beträgt. Allerdings beträgt der Abstand zur Decke 1,30m.

    Meine Frage: Wir dieses wie eine Schräge gerechnet sprich : unter 2m = 1/2 qm Preis ? Oder wird dieser Vorsprung gar nicht gerechnet, da er ca. 1,50m hoch ist und man nicht wirklich etwas stellen kann ohne ständige Kletterpartien ?

    Vielen Dank für eure Antworten im voraus

    Grüße

    Nickson

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!