Guten Morgen,
aufgrund von Verstößen gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot (Hausmeisterkosten doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt, die Heizkosten könnte der Vermieter, um 43%, alleine dadurch senken, dass er das Gas bei einem anderen Anbieter kauft, den Meßdienstleister wechselt und den Anbieter für Betriebsstrom wechselt.
Daher beabsichtige ich die Miete zu mindern bzw. die nächsten 3 Mieten nicht zu zahlen.
In der Vergangenheit hatte ich den Vermieter auf diese Verstöße aufmerksam gemacht und ihn gebeten diese Verstöße zu erkären. Dies hat er nicht getan.
Daraufhin habe ich die Miete gemindert, was er zum Anlass nahm, den Minderungsbetrag aus dem Mietkautionskonto zu entnehmen, wozu er laut höchstrichterlicher Rechtssprechung nicht berechtigt war. Meiner Aufforderung das Kautionskonto wieder aufzufüllen ist er nicht nachgekommen.
Laut von mir eingeholtem Gutachten, sowie Zahlen aus der Datenbank des Mieterbundes hat sich meine Überzahlung mittlerweile auf die o.g. 3 Monatsbruttomieten summiert.
Meine Frage:
Würde dieser "Zahlungsstopp" über 3 Monatsbruttomieten, als Mietschulden bewertet bewertet werden können, mit der Folge, dass eine fristlose Kündigung durch den Vermieter gerechtfertigt wäre?