WG kündigen-HILFE

  • Hallo zusammen,

    habe mich gerade angemeldet und hoffe auch Hilfe. Eine ziemlich doofe Situation. Ich schildere ersteinmal.
    Vor knapp über 2 Jahren bin ich mit einem Freund in eine Wohnung gezogen. Unsere Eltern, bzw. jeweils Mutter und Vater haben unterschrieben damals. Also die Bürgschaft übernommen.
    Mein Kumpel ist vor ca. einem halben Jahr ausgezogen und in eine andere Stadt gezogen. Er hatte einen Nachmieter organisiert, so dass er noch in der drei monatigen Kündigungsfrist die Wohung verlassen konnte.
    Lebe also seit einem halben Jahr mit dem Nachmieter. Jetzt möchte ich ausziehen. Habe die Kündigung verschickt. Zum 31.12.11 wollte ich kündigen. Jetzt kam ein Schreiben von der Wohnungsgesellschaft. Ich solle bitte beachten das wir beide im Mietvertrag stehen und ich nicht so allein rauskäme. Kann das denn stimmen? Im Vertrag steht, dass man, wenn man 2 Jahre darin wohnt oder aus beruflichen Gründen sich verändert(mit Nachweis) ausziehen kann. Da ich jetzt 2 jahre und 2 Monate da drin wohnte insgesamt, dachte ich, ich kann also fristgerecht ausziehen.

    Weiss garnicht was ich machen soll. Ich mein, die können einen doch wirklich nicht zwingen, ich sag mal 10 Jahre da drin wohnen zu bleiben????

    bitte um Hilfe

  • Zumal mein Kumpel ja auch gekündigt hat und rausgekommen ist (mit selbst gesuchtem Nachmieter)

    -eine anderes Mädel in ner 2er WG hat auch gekündigt in dem Haus (ohne Nachmieter) und kam auch raus

  • Sline86:

    "Aber das würde dann im Umkehrschluss heissen, dass man garnicht ausziehen kann, wenn sich einer querstellt??"
    Hmmmm, ausziehen kann jeder, wann er/sie will, nur ändert das GARNICHTS an der Verpflichtung, weiterhin die Miete zu zahlen.

    "Das kann doch nicht sein? Wenn der andere jetzt vor hat, 10 Jahre da zu wohnen....ich übertreibe jetzt mal...."
    Nöö, nix übertreiben... *lachenderteufel* Dann bleibt der eine auch noch 10 Jahre im Mietvertrag - es sei denn, dass der VM einen seiner beiden Mieter auf dessen Antrag hin aus dem MV entlässt.
    Ich als VM wäre jedoch nicht so naiv, meine Sicherheit zu halbieren.

  • Aber das würde dann im Umkehrschluss heissen, dass man garnicht ausziehen kann, wenn sich einer querstellt?? Das kann doch nicht sein?

    Ihr Gedankengang ist richtig. Der Vertragspartner könnte sogar zwischenzeitlich tot sein. Also irgendwas geht da schon, aber was erfragen Sie dann doch besser bein Anwalt.

  • "Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von 2 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig."

    Da ich jetzt knapp über 2 Jahre in der Wohnung wohne, dachte ich, ich könnte nun also kündigen.

  • "Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von 2 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig."

    Da ich jetzt knapp über 2 Jahre in der Wohnung wohne, dachte ich, ich könnte nun also kündigen.


    Ja, kannst Du, ABER nur mit dem anderen Mieter zusammen.

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