Beiträge von Sline86

    "Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von 2 Jahren mit der gesetzlichen Frist zulässig."

    Da ich jetzt knapp über 2 Jahre in der Wohnung wohne, dachte ich, ich könnte nun also kündigen.

    Zumal mein Kumpel ja auch gekündigt hat und rausgekommen ist (mit selbst gesuchtem Nachmieter)

    -eine anderes Mädel in ner 2er WG hat auch gekündigt in dem Haus (ohne Nachmieter) und kam auch raus

    Hallo zusammen,

    habe mich gerade angemeldet und hoffe auch Hilfe. Eine ziemlich doofe Situation. Ich schildere ersteinmal.
    Vor knapp über 2 Jahren bin ich mit einem Freund in eine Wohnung gezogen. Unsere Eltern, bzw. jeweils Mutter und Vater haben unterschrieben damals. Also die Bürgschaft übernommen.
    Mein Kumpel ist vor ca. einem halben Jahr ausgezogen und in eine andere Stadt gezogen. Er hatte einen Nachmieter organisiert, so dass er noch in der drei monatigen Kündigungsfrist die Wohung verlassen konnte.
    Lebe also seit einem halben Jahr mit dem Nachmieter. Jetzt möchte ich ausziehen. Habe die Kündigung verschickt. Zum 31.12.11 wollte ich kündigen. Jetzt kam ein Schreiben von der Wohnungsgesellschaft. Ich solle bitte beachten das wir beide im Mietvertrag stehen und ich nicht so allein rauskäme. Kann das denn stimmen? Im Vertrag steht, dass man, wenn man 2 Jahre darin wohnt oder aus beruflichen Gründen sich verändert(mit Nachweis) ausziehen kann. Da ich jetzt 2 jahre und 2 Monate da drin wohnte insgesamt, dachte ich, ich kann also fristgerecht ausziehen.

    Weiss garnicht was ich machen soll. Ich mein, die können einen doch wirklich nicht zwingen, ich sag mal 10 Jahre da drin wohnen zu bleiben????

    bitte um Hilfe

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