Hallo habe meine NK abrechnung bekommen die mir etwas hoch erscheint so habe ich dem vermieter gefragt ob er mir die belege in kopie geben kann möchte die NK abrechnung prüfen lassen doch er ist sofort beleidigend geworden und verweigert mir sogar eine einsicht ist er da zu verpflichtet??? was mache ich wenn er es nicht macht
ist der Vermieter Verpflichtet mit die Belege der nebenkosten abrechnung zu geben
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						stern86 
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					26. Januar 2010 um 20:57 
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													Erledigt 
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			Hallo, näheres zum Thema findest Du im Artikel zu Einsichts- und Kontrollrechten bei der Nebenkostenabrechnung. Zusammengefasst: Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Belegkopien, aber auf Einsichtnahme. Gruß Philipp 
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			Nach einem kürzlich ergangenen Urteil kann der Mieter die Belege einsehen, 
 aber auch kopieren oder fotografieren.
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			Nach einem kürzlich ergangenen Urteil kann der Mieter die Belege einsehen, 
 aber auch kopieren oder fotografieren.Einsehen und kopieren oder fotografieren. Stimmt. 
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			Einsehen und kopieren oder fotografieren. Stimmt. 
 Ich würde die Nebenkostennachzahlung auf jeden Fall unter Vorbehalt leisten - und mir weitere Schritte überlegen.
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