Erleichterten Kündigung bei Ferienwohnung?

  • Liebes Forum,

    wir wohnen in einem 1-Familienhaus, das zu 2 separaten Wohnbereichen umgebaut wurde (auch separate Eingänge). Die eine Wohnung/Wohnbereich nutzen wir, den anderen Wohnbereich nutzt der Vermieter als Ferienwohnung (ca. jedes 2. WE ist er oder die Familie da).

    Kann er uns, obwohl er dort nicht fest wohnt, eine erleichterten Kündigung gemäß § 573a BGB aussprechen?

    Danke für die Hilfe!
    milli

  • Hallo milli,
    da stellt sich die Frage wie Sie es beweisen wollen, dass Ihr Vermieter die Wohnung als Ferienwohnung benutzt. Ist diese Ferienwohnung Ihres Vermieter als Wohnung ( Zweitwohnung usw. ) kann der angegebenden Paragraf von grosser Bedeutung sein.
    Ein fachkundiger Anwalt kann auf diese Frage besser beantworten, da ich keine Rechtsberatung machen darf.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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