Liebes Forum,
wir wohnen in einem 1-Familienhaus, das zu 2 separaten Wohnbereichen umgebaut wurde (auch separate Eingänge). Die eine Wohnung/Wohnbereich nutzen wir, den anderen Wohnbereich nutzt der Vermieter als Ferienwohnung (ca. jedes 2. WE ist er oder die Familie da).
Kann er uns, obwohl er dort nicht fest wohnt, eine erleichterten Kündigung gemäß § 573a BGB aussprechen?
Danke für die Hilfe!
milli