Wie lange noch Miete zahlen,nach fristloser Kündigung durch Mieter?

  • Hallo,
    wie lange muss man noch Miete zahlen,wenn man fristlos gekündigt hat,wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung?
    Die Wohnung ist bereits halb leer geräumt,der Rest wird am WE rausgetragen.
    Der Vermieter wird sich nicht auf die fristlose Kündigung einlassen,schätze ich.Er sagt,dass Mutter noch 3 Monate zu zahlen hätte.Zuvor war er der Meinung,dass sie 9 Monate zahlen soll,tze.Womit müssen wir rechnen???

    In meinem ersten Beitrag kann man nachlesen,worum es hier geht....

    LG,
    MirBins

  • Aus "Mietrechtslexikon"

    Man kann deshalb als Vermieter oder Mieter eine Frist nach eigenen Wohlgefallen setzen. Mieter sollten sich allerdings sicher ist, an diesem Tag auch ausgezogen zu sein. Es ist also eine beliebige Frist frei wählbar.

    Sie haben doch hoffentlich wegen der Gesundheitsgefährdung ein Attest vom Amtsarzt vorliegen.
    Der gute Onkel Doktor um die Ecke ist da nicht gefragt.

  • Hallo,
    einen Amtsarzt haben wir bisher nicht hinzugezogen.Es muss ja alles furchtbar schnell gehen momentan,weil sie morgen schon aus der Kurzzeitpflege direkt in die neue Wohnung zieht.
    Ist das Hinzuziehen des Amtsarztes kostenpflichtig?
    :eek:

  • Hallo,
    einen Amtsarzt haben wir bisher nicht hinzugezogen.Es muss ja alles furchtbar schnell gehen momentan,weil sie morgen schon aus der Kurzzeitpflege direkt in die neue Wohnung zieht.
    Ist das Hinzuziehen des Amtsarztes kostenpflichtig? :eek:


    Nicht unbedingt. Wichtiger erscheint mir, dass es bis jetzt keinen juristisch haltbaren Grund für eine fristlose Beendigung des Mietverhältnisses gibt.
    Wenn der VM (oder sein Briefkasten) bis spätestens heute (ich sage mal 18:00) nachweislich die schriftliche rechtswirksam von allen Mietern unterschriebene Kündigung erhält, kann diese frühestens zum 31.12.2011 wirksam werden (§ 573c BGB).

  • ....was demnach auch die Frage bantwortet, wie lange noch Miete zu zahlen ist. Nämlich mind. bis einschl. Dezember. Auch der Auszug wird nichts daran ändern, wenn der Vermieter die fristlose Kündigung nicht akzeptiert und man sich auf keinen Kompromiss (schriftlich!) einigen kann.

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